DATALINE LOHNABZUG GmbH unterstützt Unternehmen beim Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit Januar 2023 ist die Abholung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer verpflichtend. Für Betriebe bedeutet diese Neuregelung Mehraufwand und zusätzliche Verantwortung. Sie sind angehalten den ärztlichen Nachweis ihrer Mitarbeiter bei einer Arbeitsunfähigkeit, eigenständig einzuholen.

Die DATALINE LOHNABZUG GmbH aus Hannover bietet den Nutzern seiner „Lohnabzug“ Software bereits seit 2022 die Möglichkeit, eAU-Abrufe direkt im Programm durchzuführen. Die Abholung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt dabei regelmäßig über das Entgeltabrechnungsprogramm.

Diese Option ist ausschließlich für Unternehmen verfügbar, die ihre Lohnabrechnung intern mit einem Entgeltabrechnungsprogramm durchführen. Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnung an externe Lohndienstleister vergeben haben, können ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht regelmäßig und zeitnah nachkommen.

Für diese Unternehmen besteht Bedarf an einer externen Lösung. Hier empfehlen sich Dienstleister, die die zusätzlichen Leistungen, den erhöhten Kommunikationsbedarf sowie die zusätzlichen Kosten pro eAU-Abholung zu einem jährlichen Festpreis anbieten.

Auch die DATALINE Lohnabzug GmbH steht ab sofort für diese kostenpflichtigen Dienstleistungen zur Verfügung. „Wir sind seit Jahren Experte auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung. Mit den entsprechenden Informationen der Betriebe, können wir die Abrufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen effizient durchführen“, so Marc Wehrstedt, Geschäftsführer der DATALINE LOHNABZUG GmbH. „Interessierte sind herzlich eingeladen, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.“

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.dataline.de und Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (dataline.de)

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