Tarifabschluss im öffentlichen Dienst: Tarifeinigung bringt Entgelterhöhungen von bis zu 17 Prozent

In der vierten Verhandlungsrunde haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart. Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 (siehe Pressemitteilung vom 15. April 2023) erfolgt.

Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin der VKA: „Auf Basis der in der vergangenen Woche erfolgten Schlichtungsempfehlung haben wir heute Abend endlich die Tarifeinigung erzielen können. Hierbei handelt es sich für die kommunalen Arbeitgeber mit rund 17 Milliarden Euro zwar um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten. Denn auf die kommunalen Arbeitgeber kommen mit der Tarifeinigung dauerhafte Kosten von rund 13 Milliarden Euro zu. Mit der für uns so wichtigen langen Laufzeit von 24 Monaten haben wir aber unser wichtiges Ziel der Planungssicherheit erreicht. Die Entgelte unserer Beschäftigten erhöhen sich letztlich um bis zu 17 Prozent, was wiederum die Attraktivität der Arbeitsplätze im kommunalen öffentlichen Dienst wesentlich erhöht. Alles in allem ist dies ein teurer, aber letztlich vertretbarer Kompromiss.“

Ebenso ist es den kommunalen Arbeitgebern gelungen, im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wesentliche Verbesserungen durchzusetzen. Für die kommunalen Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen wurde vereinbart, zuzüglich zum regulären Entgelt ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise gewähren zu können – unabhängig von der eigentlichen Stufenlaufzeit der Beschäftigten. Karin Welge: „Ziel war und ist die Verbesserung der Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Personalbindung.“

„Mit dem Tarifergebnis verbessert sich die Einkommenssituation für unsere Beschäftigten spürbar“, so Karin Welge weiter. „Vor allem war es uns wichtig, dass auch die höheren Entgeltgruppen von dem Tarifergebnis profitieren, um so die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte gewinnen zu können.“ Ein Jurist in der Entgeltgruppe 14, Stufe 6 erhält danach eine Entgelterhöhung von rund 572 Euro, was einer Erhöhung des Entgelts um 8,7 Prozent entspricht. Einschließlich des Inflationsausgleichsgelds von 3.000 Euro beträgt die prozentuale Steigerung während der Laufzeit 12,5 Prozent. Eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe P7, Stufe 6 profitiert von einem Plus von rund 426 Euro, was einschließlich der 3.000 Euro Inflationsausgleichsgeld während der Laufzeit einem Plus von insgesamt rund 18 Prozent entspricht.

Auch sieht der Tarifabschluss für die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden Aufwertungen vor: Diese erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld hälftig. Weiterhin werden die Entgelte der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierenden ab 1. März 2024 um 150 Euro erhöht.

Karin Welge: „Wir sind froh, die Tarifeinigung nach intensiven und teils zähen Ringen vorlegen zu können. Vor allem werden unsere Bürgerinnen und Bürger von weiteren Warnstreiks verschont.“

Weitere Informationen finden Sie unter: tarifrunde-2023.vka.de

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,5 Millionen Beschäftigten.

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