Liquidität: Neue Förderung für Landwirte mit zinsgünstigen Darlehen

Zur Liquiditätssicherung können landwirtschaftliche Unternehmen jetzt zinsgünstige Darlehen beantragen. Voraussetzung ist, dass der finanzielle Engpass durch den Krieg in der Ukraine oder die beschlossenen Sanktionen entstanden ist.

Wer profitiert von der Förderung?

Seit 09.05.2022 können Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischerei sowie der Aquakultur bei ihrer Hausbank vergünstigte Darlehen beantragen. Diese refinanziert die landwirtschaftliche Rentenbank. Dadurch können Landwirte ihren erhöhten Liquiditätsbedarf aufgrund der Kriegsentwicklungen oder den damit zusammenhängenden Sanktionen abfedern.

Wie läuft die Förderung?

Bis zum 31.12.2022 gibt es Förderdarlehen für Betriebsmittel, für notwendige betriebliche Ausgaben sowie für Zins- und Tilgungszahlungen bestehender Darlehen. Wichtig: Investitionen sind nicht förderfähig. Die Kreditlaufzeiten betragen vier, sechs oder zehn Jahre. Die Rückzahlung erfolgt vierteljährlich – mit einem tilgungsfreien Jahr. Die individuellen Konditionen ergeben sich auf Basis des risikogerechten Zinssystems.

Das sollten Sie beachten

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Definition der EU-Kommission. Größere Betriebe sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

„Auch in dieser außerordentlichen Situation bekommen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft Unterstützung. Dadurch können wir in Deutschland einen Beitrag zur Sicherung der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln in Europa leisten“, sagt Ecovis-Steuerberater Michael Galler in Rosenheim. „Wir berechnen für unsere Mandanten, wie viel Liquidität sie dann tatsächlich brauchen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel