MAX Automation SE: OLG Düsseldorf bestätigt gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung sowie Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 AktG

Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom heutigen Tag die Beschwerde der MAX Automation SE gegen den Beschluss des LG Düsseldorf vom 26. Juli 2022 zurückgewiesen und damit die gerichtliche Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. Lars Franken, Essen, zum Sonderprüfer bestätigt. Gegenstand der Sonderprüfung ist der Erwerb der AIM-Gruppe durch die Gesellschaft im Jahr 2013. Die MAX Automation SE wird selbstverständlich vertrauensvoll mit dem Sonderprüfer zusammenarbeiten.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MAX Automation SE
Steinhöft 11
20459 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8080582-70
Telefax: +49 (211) 90991-11
http://www.maxautomation.de

Ansprechpartner:
Marcel Neustock
Beteiligungsmanagement
Telefon: +49 (211) 9099-110
E-Mail: investor.relations@maxautomation.com
Susan Hoffmeister
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Telefon: +49 (89) 1250903-30
E-Mail: sh@crossalliance.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel