Erstmalige Entscheidung im einstweiligen Verfahren der Schiedsstelle: Microsoft muss Corint Media mindestens 1,2 Millionen Euro für Pressenutzung durch Bing zahlen

Vorläufige Vergütungshöhe von Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgeschlagen. Corint Media erwartet höhere Zahlungen bei endgültiger Entscheidung durch Schiedsstelle Mitte 2023. Erste Entscheidung einer offiziellen Stelle im Streit um Presseleistungsschutzrechte hat Signalwirkung. Microsoft legt keinen Einspruch ein.

Corint Media-Geschäftsführer: „Ein entscheidendes Signal für die deutsche Presse.“

Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat in der Auseinandersetzung um die Nutzung von Presseinhalten durch die Suchmaschine Bing eine interimistische Zahlung von Microsoft in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Damit folgt die Schiedsstelle einem Eilantrag von Corint Media. Die Zahlung soll den Zeitraum seit 7. Juni 2021, dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts in Deutschland, abdecken. Die unstreitige Zahlung basiert auf einer Vergütungshöhe von 800.000 Euro pro Jahr für das Repertoire von Corint Media – 36 Prozent der deutschen Presseangebote. Sowohl Microsoft als auch Corint Media haben diesem Vorschlag zugestimmt.

Die interimistische Vergütung stellt eine „einstweilige Regelung“ dar, die bis zu einer endgültigen Entscheidung der Schiedsstelle die rechtssichere Nutzung von Presseinhalten erlauben soll. Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung soll bis Mitte 2023 erfolgen. Hier erwartet Corint Media nochmals eine Steigerung der Vergütungshöhe in erster Instanz. Die jetzt vorgeschlagene interimistische Zahlung hat keine präjudizierende Wirkung auf die kommende Entscheidung zur angemessenen Vergütung.

Die Schiedsstelle beim DPMA hat ihre Entscheidung im Eilverfahren nach § 106 Verwertungsgesellschaften-gesetz (VGG) getroffen. Corint Media hatte diesen Eilantrag aufgrund der Dringlichkeit der Klärung gestellt. Plattformen wie Microsofts Bing, aber auch Google, Facebook und andere nutzen seit Juni 2021 rechtswidrig die Inhalte von Presseverlegern, die mit dem Presseleistungsschutzrecht vergütet werden sollten. Die Entscheidung der Schiedsstelle ist der erste bekannte Eilantrag, dem von der Schiedsstelle stattgegeben wird. Dies zeigt die Notwendigkeit schneller Entscheidungen in einem Feld, in dem Technologieunternehmen mit ihrer kostenlosen Verwendung geschützter Inhalte täglich die Inhaber dieser Rechte schädigen.

Mit dieser Entscheidung zu einer angemessenen Vergütung betritt die Schiedsstelle urheberrechtliches Neuland. Zwar hatte sie bereits im Jahr 2015 über das „alte“ Presseleistungsschutzrecht entschieden, dass die von Corint Media geforderte Vergütung in Höhe von 11 Prozent des Umsatzes „an und für sich für ein Gesamtrepertoire angemessen“ sei. Weitere grundlegende Fragen konnten jedoch nicht abschließend geklärt werden.. Die Frage nach einer geeigneten Berechnungsgrundlage könne erst im weiteren Verfahren nach eingehender Erörterung mit den Beteiligten geklärt werden, so die Schiedsstelle. Diese Einschätzung, sowie die Entscheidung an sich ist bedeutsam für die Verhandlungen mit Google über die Nutzung der Corint Media-Presserechte. Der Versuch Googles, mit niedrig bepreisten Einzelverträgen Tatsachen über den Wert der Presserechte zu schaffen, scheitert damit. während Microsofts Bing im deutschen Suchmaschinenmarkt nur bei einem Anteil von maximal fünf Prozent liegt, hat Google mit rund 93 Prozent den ca. 18-20 fachen Marktanteil.  Das bisherige Angebot Googles liegt relativ dazu allerdings deutlich unter dem Angebot Microsofts. Mit Ecosia, einer in Berlin entwickelten und betriebenen Suchmaschine, die sich unter anderem für Wiederaufforstung engagiert, hat Corint Media einen den üblichen Usancen entsprechenden Lizenzvertrag geschlossen. Ecosia hatte dabei die von Corint Media festgesetzte, marktübliche Vergütungshöhe akzeptiert und mit diesem rechtstreuen Verhalten ein Signal in den Markt gesandt, dass erfolgreiches Wirtschaften auch ohne Vermeidung von Zahlungspflichten möglich ist.

Markus Runde, Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: „Der Vorschlag der Schiedsstelle beim DPMA ist ein entscheidendes Signal für die deutsche Presse: Ihre Rechte dürfen nicht ignoriert werden und die vorgesehene Vergütung darf nicht künstlich kleingerechnet werden. Diese einstweilige Regelung ist jedoch keine endgültige Entscheidung über die Höhe der angemessenen Vergütung. Sie zeigt aber, in welcher Höhe Nutzer wie Microsoft, Google und Facebook zur Vermeidung einer rechtswidrigen Nutzung vorläufig zahlen müssen. Die Feststellung der tatsächlichen Vergütungshöhe steht noch aus. Darüber wird die Schiedsstelle wohl bis Mitte 2023 entscheiden: Corint Media unterstellt, dass diese Vergütung noch einmal deutlich über der interimistischen Zahlung liegen wird. Das ist auch wichtig, weil die Journalistinnen und Journalisten nur mit einer transparenten Entscheidung der Instanzen – wie vom Gesetzgeber gewollt – angemessen an den Erlösen des Leistungsschutzrechts beteiligt werden können. Vertrauliche Einzelverträge, wie sie beispielsweise Google gerade abschließt, stellen einen Versuch dar, diese Beteiligung zu vermeiden – auf dem Rücken der eigentlichen Urheber. Dies darf nicht zugelassen werden.“ 

Über die Corint Media GmbH

Corint Media, mit Sitz in Berlin, ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, Radio Hamburg, Hit Radio-FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie Axel Springer, die Verlagsgesellschaft Madsack, die Mediengruppe Pressedruck, die Aschendorff Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe, der sh:z Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Corint Media GmbH
Lennéstraße 5
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 206200-0
Telefax: +49 (30) 206200-33
https://www.corint-media.com

Ansprechpartner:
Oliver Schmidt
Head of Content Strategy
Telefon: +49 (30) 206200-20
Fax: +49 (30) 206200-33
E-Mail: oliver.schmidt@corint-media.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel