Angebot für Flugreisen im Frühjahr und Sommer steigt kräftig

Am kommenden Sonntag, den 27. März 2022, beginnt der Sommerflugplan 2022. In den Flugplänen der deutschen Flughäfen werden wieder 85 Prozent der Sitze des Niveaus vor der Corona-Pandemie angeboten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL).

BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow zum Sommerflugplan: „Wir sind auf dem Weg zu einem Flugbetrieb, wie wir ihn aus der Zeit vor der Pandemie kennen. Die Nachfrage nach Flugreisen zieht stark an und es werden wieder deutlich mehr Flugziele erreicht. "

Trotz der weltweiten Inflation und der Unsicherheiten des Kriegs in der Ukraine steigt die Nachfrage nach Flugreisen deutlich. Dabei sind die Flüge von und zu Zielen in Europa die wichtigste Säule bei der Wiederbelebung des Luftverkehrs: Hier hat das Sitzplatzangebot im Sommerflugplan bereits wieder 90 Prozent des Vorkrisenniveaus erreicht. Der inländische Luftverkehr bleibt demgegenüber mit 68 Prozent des Angebots des Jahres 2019 etwas zurück. Mit 79 Prozent des Vorkrisenniveaus trägt auch der interkontinentale Verkehr zur Belebung bei. Besonders das Sitzplatzangebot für Flüge zwischen Deutschland und Nordamerika ist mit 90 Prozent des Sommerflugplans des Jahres 2019 wieder gut erholt.

„Die deutlich steigenden Treibstoffpreise werden nicht ohne Folgen für die Flugpreise bleiben. Deswegen empfehlen wir den Kunden möglichst frühzeitig, zu buchen“, sagte von Randow bei der Vorstellung der BDL-Auswertung zum Sommerflugplan 2022. Er wies auch darauf hin, dass trotz der starken Zunahme des Flugangebots die wirtschaftliche Lage der Luftverkehrsunternehmen aufgrund der pandemiebedingten Verluste und der dadurch entstandenen Verschuldungssituation angespannt bleibe. „Die Gesamtkostenbelastung in den Unternehmen bleibt hoch und erfordert von den Unternehmen erhebliche Sparmaßnahmen. Wir wollen die Nachfrage nach Flugreisen und Frachttransporten bestens erfüllen. Damit das gelingt erwarten wir in dieser angespannten Lage, dass der Gesetzgeber von zusätzlichen Belastungen für die Unternehmen der Luftverkehrswirtschaft absieht und die zu Lasten hiesiger Unternehmen bestehenden Wettbewerbsverzerrungen reduziert“, so von Randow.

Über den Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die DFS Deutsche Flugsicherung, Retail-Betriebe und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 520077-100
Telefax: +49 (30) 520077-111
http://www.bdl.aero

Ansprechpartner:
Wolf-Dietrich Kindt
Leiter Strategie und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 520077-165
E-Mail: wolf.kindt@bdl.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel