Elektronische Patientenakte: Was Patienten darüber denken

Wegen Datenschutz-Bedenken konnte die elektronische Patientenakte (ePA) nicht wie geplant im Januar 2021 an den Start gehen. Laut einer aktuellen Studie sehen Patienten in einer digitalen Akte allerdings Vorteile.

Datenschutz-Probleme bei der elektronische Patientenakte

Zum 1. Januar hätten alle Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten sollen. Die Idee dahinter: Ärzte können auf die gespeicherten Patientendaten zugreifen. Laut Bundesbeauftragtem für den Datenschutz, Professor Ulrich Kelber, verstößt die ePa gegen den Datenschutz. Denn die Patienten können nicht entscheiden, welcher Arzt welche Daten sehen darf.

Patienten sehen Vorteile bei der ePA

Mit der ePA wollte die Bundesregierung die Digitalisierung voranbringen. Laut einer aktuellen Studie des Münchner Praxis-WLAN- und Kommunikationsdienstleisters Socialwave sehen viele Befragte die ePA positiv:

  • Ein Großteil der Befragten (87,7 Prozent) sieht Vorteile in der ePA, da sie wichtige Informationen speichert, wie Vorerkrankungen oder Medikamentenunverträglichkeit.
  • 78,8 Prozent der Befragten erhoffen sich ein besseres Management ihrer Gesundheitsdaten. Vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen haben viele Unterlagen, wie Befunde oder Medikationspläne.
  • Die zentrale Speicherung und den einfachen Zugang ihrer Daten befürworten 77,7 Prozent der Befragten.

Was Ärzte jetzt schon tun sollten

„Aufgeschoben ist nicht gleich aufgehoben. Deshalb sollten sich Ärzte jetzt schon auf die digitalen Neuerungen vorbereiten“, rät Larissa von Paulgerg, externe Datenschutzberaterin bei Ecovis in München, „Ärzte brauchen beispielsweise einen elektronischen Heilberufsausweis, um auf die ePA zugreifen zu können.“ Wie Ärzte die Digitalisierung finanzieren können, erfahren Sie hier.

Larissa von Paulgerg, externe Datenschutzbeauftragte bei Ecovis in München

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