IDW Trendwatch Positionspapier: IDW fordert zukunftsgerichtete Corona-Hilfen für die Unternehmen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) legt in seinem neuen Trendwatch Positionspapier „Die Covid-19-Pandemie: So hilft die Politik der Wirtschaft aus der Krise“ zahlreiche Vorschläge aus den Bereichen Steuer-, Sanierungs-und Insolvenz- sowie Handelsbilanzrecht vor. Diese sollen Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Not leiden und über ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell verfügen, aus der Krise helfen. Dabei betont das IDW ausdrücklich, dass sich jetzt eine Chance bietet, mit den richtigen Weichenstellungen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu verbessern.

Viele Unternehmen erleiden durch die Covid-19-Pandemie deutliche Umsatzeinbrüche. Bestimmte Dienstleistungen wie Kultur, Gastronomie sowie Reise- und Eventveranstalter liegen weitgehend brach. Die Entwicklung der Impfstoffe gibt indes Anlass zur Hoffnung, dass wir uns auf dem Weg in eine neue Normalität befinden. In seinem neuen Positionspapier „Die Covid-19-Pandemie: So hilft die Politik der Wirtschaft aus der Krise“ legt das IDW dar, warum es gerade jetzt wichtig ist, den Unternehmen mit zukunftsgerichteten Unterstützungsmaßnahmen zu helfen. „Die Krise bietet die Chance, dass insbesondere die innovativen Unternehmen einen Digitalisierungs- und Wachstumsimpuls auslösen. Wir können die Krise zudem nutzen, lang diskutierte Reformen endlich anzugehen, um etwa die öffentlichen Haushalte zu stabilisieren“, rät Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW.

Voraussetzung ist, dass die Corona-Hilfsmaßnahmen gezielt an die Unternehmen fließen, die ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Geschäftsmodell aufweisen. Auf diese Weise wird auch verhindert, dass eine „Zombie-Wirtschaft“ entsteht mit Unternehmen, die ohne Unterstützungsmaßnahmen nicht lebensfähig wären, weil ihr Geschäftsmodell nicht (mehr) funktioniert. „Die Vergabe von Hilfsmaßnahmen sollte sich weitgehend an Kriterien orientieren, die auch die private Wirtschaft an Investitionsentscheidungen knüpft“, so Naumann.

Um den Unternehmen kurzfristig zu helfen, sollte die Bundesregierung eine steuerfreie Corona-Rücklage für 2019 zur Nutzung von in 2020 entstandener sowie in 2021 entstehender Verluste einführen. Neben der Schaffung und Sicherung von Liquidität führt sie sofort zur Stärkung des Eigenkapitals.
Langfristig hilft Unternehmen wie auch Kommunen die Umsetzung einer Gewerbesteuerreform, die das volatile Gewerbesteueraufkommen durch Erhöhung der Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen und durch eine aufkommensneutrale Schaffung einer Annexsteuer (Zuschlag) auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer verbunden mit einem kommunalen Hebesatzrecht ersetzt. Prof. Dr. Naumann erläutert: „Eine Gewerbesteuerreform hilft nicht nur den Unternehmen, sondern sichert langfristig eine aufgabengerechte Ausstattung der Gemeinden mit Finanzmitteln.“

Die Corona-Krise kann darüber hinaus genutzt werden, die Resilienz der Unternehmen insgesamt gegen künftige Krisen zu stärken, wenn etwa die Bundesregierung die Pflicht zur Zukunftsplanung von Unternehmen gesetzlich verankern würde und die Unternehmen im Lagebericht ihre Geschäftsmodelle nachvollziehbar erklären und darlegen müssten, wie der Unternehmensfortbestand nachhaltig gesichert werden soll.

Das Positionspapier mit der vollständigen Liste aller Forderungen des IDW finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website:
https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/idw-positionspapiere

Über den Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), gegründet 1932, repräsentiert rd. 13.000 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, damit etwa 81% aller deutschen Wirtschaftsprüfer. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Das IDW wahrt die Interessen seiner Mitglieder, unterstützt deren Berufsausübung durch fachlichen Rat und berufsständische Standards, fördert die Aus- und Fortbildung der Wirtschaftsprüfer und ihres beruflichen Nachwuchses und leistet umfassenden Mitgliederservice. Themen der Rechnungslegung und Prüfung, des Steuer- und Berufsrechts sowie der betriebswirtschaftlichen Beratung sind Gegenstand der Tätigkeit des IDW. www.idw.de

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