TÜV Rheinland: Assistenzsystemen im Auto nicht blind vertrauen

Fast alle neuen Fahrzeuge verfügen über eine Fülle an Assistenzsystemen. Sie dienen dem Fahrkomfort und einer verbesserten Sicherheit. So gehört der klassische Tempomat, bei dem das Fahrzeug eine voreingestellte Geschwindigkeit automatisch hält, bereits seit Jahren zum Standard. Ein praktischer Assistent, der jedoch auch zur Unaufmerksamkeit verleiten kann. „Ist ein Fahrer ohne Tempomat unterwegs und gerät in eine unübersichtliche Situation, nimmt er in der Regel automatisch den Fuß vom Gas“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland. Beim Fahren mit Tempomat könne die Konzentration jedoch nachlassen.

Tritt in diesem Fall plötzlich ein Hindernis auf, fährt das Fahrzeug in der voreingestellten Geschwindigkeit weiter und es kann schnell zum Unfall kommen. Der so genannte Abstands-Regel-Tempomat (Adaptive Cruise Control, ACC) wirkt diesem Problem entgegen. Dieser Assistent verfügt über Sensoren, die die Umgebung vor dem Fahrzeug abtasten und dieses, falls nötig, automatisch herunterbremst. Ist die Fahrbahn wieder frei, beschleunigt er das Fahrzeug auf die voreingestellte Geschwindigkeit. Aber auch dann gilt immer, dass der Fahrer konzentriert am Steuer bleiben muss.

Systeme für mehr Sicherheit

Auch weitere technische Lösungen sollen das Autofahren sicherer machen. Das Antiblockiersystem (ABS), das Anti-Schleuder-Programm (ESP) und das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) sind für Neufahrzeuge vorgeschrieben. Notbremsassistenten gehören bisher dagegen nur bei den teuren Fahrzeugen zur serienmäßigen Ausstattung. Im Kommen sind auch Spurhalteassistenten. Sie erkennen die Fahrbahnmarkierung und warnen, wenn diese überschritten wird. Neueste Systeme führen ferner einen Gegenlenkimpuls durch, der jedoch stets vom Fahrer übersteuerbar ist. Ist der Blinker aktiviert, schaltet sich der Assistent automatisch ab. Sehr hilfreich sind auch Spurwechsel- und Tote-Winkel- Systeme. Sie geben optische und akustische Warnsignale, wenn sich beispielsweise ein anderes Fahrzeug beim Überholen neben oder knapp hinter dem eigenen Pkw befindet. Wichtig: „Dieser Assistent sollte lediglich als Unterstützung angesehen werden. Der Schulterblick sowie der regelmäßige Blick in die Seitenspiegel und den Rückspiegel sind unverzichtbar“, betont Mißbach.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel