Smartes Kinderzimmer: Sicheres Passwort und Router-Möglichkeiten nutzen

Zwar stehen für kleine Kinder Klassiker wie Bücher und Bauklötze nach wie vor hoch im Kurs, trotzdem hält die Digitalisierung auch bei ihnen Einzug. Kinder lernen mit pädagogisch wertvollen Smart Toys spielerisch unter anderem den Umgang mit neuer Technik. Zahlreiche Möglichkeiten können Eltern auch dabei unterstützen, entspannter auf ihre Zöglinge aufzupassen – wenn sie einige Dinge beachten.

Babyfon mit dem Internet verbunden

„In allererster Linie sollten Eltern – wie bei anderen vernetzten Haushaltsgeräten auch – auf den Datenschutz achten“, sagt Günter Martin, Internetexperte von TÜV Rheinland. Funktionierten beispielsweise alte Babyfone noch wie Walkie-Talkies, können die neuen Produkte heute viel mehr. Sie übertragen Bilder mit einer Webcam auf das Smartphone der Eltern, reagieren auf Geräusche und Bewegung, spielen Wiegenlieder und haben eine Gegensprechfunktion. Mittlerweile gibt es sogar einen Geruchssensor, der auf zu wechselnde Windeln aufmerksam macht. „Wenn die Geräte Daten ins Internet übertragen – und das ist bei den neuen technischen Geräten meistens die Regel – sollten Käufer sich auf jeden Fall mit der Datenschutzerklärung befassen“, betont der Experte. Seine oberste Regel: „Immer ein sicheres Passwort vergeben.“ Gleiches gilt für den Gebrauch von Konsolen oder intelligentem Spielzeug wie Kuscheltiere oder Roboter, die mit dem Internet verbunden sind und mit den Kindern kommunizieren.

Kindersicherung im Router

Kinder kommen auch mit Smart-Home-Geräten in Berührung. So können moderne Fernseher wie ein Browser funktionieren und uneingeschränkten Zugriff auf das Internet ermöglichen. „Um den Nachwuchs zu schützen, sollten Eltern bei allen Geräten, sofern vorhanden, spezielle Kinderkonten, mit denen sich Sender und Nutzungszeiten regulieren lassen, einrichten. Oder sie stellen am Router ein, welche Zugriffsrechte ins Internet für das jeweilige Gerät gelten sollen“, so Martin. Auf diese Weise können individuelle Webseiten blockiert sowie Zeiträume und -budgets eingestellt werden. Außerhalb dieser Grenzen sind PC, Tablet, Smartphone oder der Fernseher im Kinderzimmer offline und der Nachwuchs kann sich auch mal wieder dem analogen Spielzeug widmen.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Schweitzer
Pressesprecherin Fachpresse
Telefon: +49 (221) 8065597
Fax: +49 (221) 8061760
E-Mail: antje.schweitzer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel