Forschungszulage: Deutsche Versicherer lassen Innovations-Millionen ungenutzt!

Geschäftsberichte von deutschen Versicherungsunternehmen zeigen: Versicherungen investieren jährlich etwa 5 % eigene Forschung und Entwicklung (FuE). Zusätzlich zu reiner Forschung finanzieren Versicherer auch umfassendere Innovationsaktivitäten und IT-Upgrades, entwickeln neue Produkte, digitalisieren Prozesse. Neuerdings setzt man auch auf die Entwicklung von KI-Agenten.

Umso überraschender ist, das sich Versicherungsunternehmen nur in seltenen Fällen die steuerliche Forschungszulage sichern.  Dabei investieren Versicherungen massiv in ihre technologische Zukunft wie den Einsatz von KI im Schadenmanagement, neue Pricing- und Risikomodelle, automatisiertes Underwriting und Betrugserkennung.

Doch den Hebel der steuerlichen Forschungszulage haben viele Unternehmen der Branche offenbar bisher nicht ausreichend auf dem Radar:

Wie groß die Entwicklungsaktivitäten sein können, zeigt ein Blick in die Geschäftsberichte.
Ein Versicherer mit Sitz in Baden-Württemberg weist für 2025 beispielsweise 45 Mio. Euro Ausgaben für Forschung und Entwicklung aus. 2024 waren es 34 Mio. Euro. Und interessant: Im Geschäftsbericht wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Forschung und Entwicklung vorrangig im Rahmen der Softwareentwicklung für eigene Zwecke betrieben wird.

Das zeigt ein grundlegendes Missverständnis: Entwicklungsarbeiten findet nicht nur im Labor statt. Auch ein Versicherer kann forschen und entwickeln. Entscheidend ist nicht, ob ein Projekt intern unter dem Titel IT-Projekt, Digitalisierung, AI Initiative oder Transformation läuft.

Entscheidend ist, was technologisch entwickelt wird und welche technischen Risiken dabei überwunden werden müssen. Genau hier lohnt sich ein genauer Blick.
Denn die Forschungszulage ist längst ein relevanter Finanzierungsbaustein für Innovation.

Die Forschungszulage:
Seit 2026 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 12 Mio. Euro pro Jahr. Die Forschungszulage fördert grundsätzlich 25% von Personalaufwänden, für KMU sind bis zu 35% möglich. Damit können die Versicherungsunternehmen je nach Größe jährlich bis zu 3 Mio. Euro an Zusatzfinanzierung sichern.

Mehr als 26.000 Unternehmen haben inzwischen Anträge bei der BSFZ für mehr als 64.000 Projekte gestellt. In der offiziellen Statistik der zehn häufigsten Wirtschaftszweige gehört die Versicherungswirtschaft jedoch nicht zu den Top 10, ein starkes Indiz dafür, dass noch erhebliches Potenzial besteht.

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

INNOMAGIC Deutschland GmbH
Maximilianstraße 2
80539 München
Telefon: +49 176 2980 0070
http://www.forschungszulage.de

Ansprechpartner:
Robert Schwertner
Telefon: +49 (176) 2980 0070
E-Mail: robert.schwertner@innomagic.eu
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel