Arbeitgeber erhöhen Angebot deutlich und bieten erstmals tarifliches Basisentgelt im Einzelhandel an

Die Arbeitgeber im Einzelhandel haben sich trotz der historisch schwierigen Rahmenbedingungen für die Branche dazu entschlossen, bereits in der zweiten Runde der laufenden Tarifverhandlungen ein deutlich erhöhtes Angebot zu unterbreiten, um ein klares Signal zur Abschlussbereitschaft zu setzen.

„Die Arbeitgeber sind sich einig, dass sie den Beschäftigten jetzt schnellstmöglich eine effektive Entlastung bei den Kosten zukommen lassen wollen“, so HDE-Tarifgeschäftsführer Steven Haarke. Das erweiterte Angebot der Arbeitgeber sieht bei einer Laufzeit von 24 Monaten tabellenwirksame prozentuale Entgeltsteigerungen von insgesamt 7,5 Prozent in drei Schritten vor. Im Vergleich zum Angebot aus der ersten Verhandlungsrunde ist eine dritte Anhebungsstufe in Höhe von 2,5 Prozent im 22. Monat der Laufzeit des Tarifvertrages hinzugekommen. Zudem wird erstmals auch ein tarifliches Basisentgelt angeboten. Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des Flächentarifvertrages fallen, soll damit ein Entgelt in Höhe von 13 Euro brutto pro Arbeitsstunde garantiert werden. Zusätzlich sollen die Beschäftigten in zwei Schritten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Das Angebot enthält eine „Sprinterklausel“, so dass die erste Anhebungsstufe bereits im Monat des Tarifabschlusses greifen würde. „Das bietet aktuell wegen der schwierigen Lage kaum eine andere Branche an“, so Haarke weiter.

Mit Blick auf dieses weitgehende Angebot betont Haarke, dass es allen handelnden Akteuren auf Arbeitgeberseite bewusst sei, dass dieses Angebot für viele Unternehmen in der Branche maximal herausfordernd sei: „Jetzt ist die Gewerkschaft am Zug. Wir wünschen uns, dass sie sich von ihrer unrealistischen Forderung schnell verabschiedet und uns mit dem ernsthaften Willen zum Abschluss entgegenkommt. Ein rituelles Festhalten an der Forderung erschiene als ideologisches Spielchen und taktisches Geplänkel, das den Beschäftigten im Einzelhandel hoffentlich erspart bleibt. Ein schneller und wirksamer Tarifabschluss ist jetzt möglich und kann zügig zu einer finanziellen Entlastung der Belegschaften führen“, so Haarke. Die Branche sei zudem nicht mit dem Öffentlichen Dienst vergleichbar, da die Rahmenbedingungen dort völlig andere seien. Das müsse jedem klar sein.

Die Arbeitgeber sehen in ihrem Angebot für ein garantiertes tarifliches Basisentgelt in Höhe von 13 Euro brutto pro Arbeitsstunde aber auch die Möglichkeit für einen echten sozialpolitischen Meilenstein. Haarke: „Damit gehen wir hier gezielt auf eine Kernforderung unseres Sozialpartners ein.“ Aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage für viele Handelsunternehmen setzen die Arbeitgeber bei diesem weitgehenden Angebot zusätzlich auf eine Notfallklausel, damit finanziell angeschlagene Unternehmen in Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretungen auch abweichende Regelungen treffen können. „Die Zeiten sind vielerorts schlecht für die Branche, es werden in diesem Jahr wohl 9.000 Geschäfte schließen müssen“, so Haarke weiter. Deshalb brauche es eine Regelung für Unternehmen in besonderen Notsituationen.

Die Tarifpolitik im Einzelhandel wird im Tarifpolitischen Ausschuss des HDE bundesweit koordiniert. Tarifverträge werden im Einzelhandel in den Ländern verhandelt. Die zweite Verhandlungsrunde wurde heute in Baden-Württemberg eröffnet. Im deutschen Einzelhandel arbeiten mehr als 3,1 Millionen Menschen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726250-0
Telefax: +49 (30) 726250-99
http://www.einzelhandel.de

Ansprechpartner:
Stefan Hertel
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 72625061
E-Mail: hertel@hde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel