Fortschritt beim Handelsabkommen CETA

Teilweise ist das Handelsabkommen CETA der EU mit Kanada schon in Kraft. Deutschland hat sich nun mit Brüssel auf Klarstellungen verständigt, die dem Klimaschutz dienen sollen.

Die Bundesregierung betont in einem Gesetzentwurf zum Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU, dass deutsche Unternehmen unter anderem vom erweiterten Marktzugang im Bereich der öffentlichen Beschaffung profitieren können. Auf allen drei Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens – Bund, Provinzen und Gemeinden – sei es möglich, Angebote für Ausschreibungen einzureichen, konkretisiert der Vergabeblog.

Noch aber ist CETA nur teilweise in Kraft, nämlich in den Bereichen, für die unzweifelhaft allein die EU zuständig ist. Deutschland hatte, wie viele Länder der EU, noch Diskussionsbedarf. Jetzt verständigte sich die Bundesrepublik mit Brüssel auf eine Klarstellung. Die Schutzbestimmungen für Investoren sollen deutlicher beschrieben werden, damit ein Missbrauch des Abkommens rechtssicher auszuschließen sei. So soll sichergestellt werden, dass „notwendige Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik nicht von Investoren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können“, hieß es.

Im nächsten Schritt will man dafür werben, dass die anderen EU-Mitgliedsstaaten die neuen Erklärungen mittragen.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel