Abschluss einer Delisting-Vereinbarung und unbedingtes Erwerbsangebot an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (ISIN DE0006083405) ("HORNBACH Holding" oder die "Gesellschaft") und die HORNBACH Baumarkt AG (ISIN DE0006084403) haben heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf dieser Grundlage hat sich die Gesellschaft entschlossen, den Aktionären der HORNBACH Baumarkt AG ein unbedingtes Angebot zum Erwerb aller noch nicht von der Gesellschaft gehaltenen Aktien der HORNBACH Baumarkt AG zu unterbreiten.

Die HORNBACH Holding hält derzeit 24.285.062 Aktien der HORNBACH Baumarkt AG entsprechend rund 76,4% ihres Grundkapitals. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die HORNBACH Holding u.a. dazu verpflichtet, den übrigen Aktionären der HORNBACH Baumarkt AG im Rahmen eines Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, ihre Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von € 47,50 je Aktie der HORNBACH Baumarkt AG zu erwerben. Dies entspricht einer Prämie auf den XETRA-Schlusskurs der Aktie der HORNBACH Baumarkt AG vom 17. Dezember 2021 von € 5,75 bzw. 13,8%.

Die HORNBACH Baumarkt AG hat sich – unter den üblichen Vorbehalten – dazu verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot nach der dazu erforderlichen Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens Ende Januar 2022 veröffentlicht und spätestens Anfang März 2022 vollzogen werden kann. Mit dem Delisting der Aktien der HORNBACH Baumarkt AG sollen die Kapitalmarktpräsenz der HORNBACH Holding-Gruppe vereinfacht und Ineffizienzen der bestehenden Struktur beseitigt werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot ist vollständig durch eine kurzfristige Kreditfazilität abgesichert, die durch eine ausgewogene langfristige Finanzierungsstruktur aus Fremd- und/oder Eigenkapitalinstrumenten abgelöst werden wird. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Gruppe, ein S&P-Rating von BB+ (Untergrenze) oder besser zu reflektieren.

Weitere Informationen zum beabsichtigten Delisting-Erwerbsangebot und Delisting sind bzw. werden im Internet unter www.pluto-offer.com veröffentlicht.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), die die detaillierten Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots enthält, wird nach der Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ebenfalls im Internet unter www.pluto-offer.com zusammen mit weiteren damit in Zusammenhang stehende Informationen öffentlich zugänglich gemacht.

Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden in einer von der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu veröffentlichenden Angebotsunterlage aufgeführt sein. Investoren und Inhabern von Aktien der HORNBACH Baumarkt AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und des Börsengesetzes, sowie bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Act veröffentlicht und erfolgt in Kanada gemäß anwendbarer Ausnahmebestimmungen von den formalen Anforderungen für Übernahmeangebote gemäß dem National Instrument 62-104 – Take-over Bids and Issuer Bids. Die Angebotsunterlage sowie weitere Dokumente hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden auf www.pluto-offer.com verfügbar sein. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis können die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HORNBACH Baumarkt AG erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der HORNBACH Baumarkt AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf www.pluto-offer.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

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