Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – 18. Zwischenmeldung

Die ad pepper media International N.V. hat den durch Bekanntmachung vom 19. Oktober 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 19. Oktober 2020 begonnen.

Im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 19. Februar 2021 wurden insgesamt 15.400 Aktien (ISIN NL0000238145) zurückerworben.

Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der ad pepper media International N.V. vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der ad pepper media International N.V. trifft.

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 19. Oktober 2020 bis einschließlich 19. Februar 2021 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 368.933 Stück.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der ad pepper media International N.V. unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (https://adpeppergroup.com/die-aktie/#aktienruekkaeufe).

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