Kurzarbeitergeld hilft bei der Krisenbewältigung

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Dazu erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

„Nach einer Blitz-Umfrage des VDMA vom Juni 2020 erwartet mehr als die Hälfte der Maschinenbauunternehmen eine Rückkehr zum Vor-Corona-Umsatzniveau nicht vor 2022. Die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist deshalb aus unserer Sicht richtig. Zwar ist Kurzarbeit kein Allheilmittel und darf nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag fortgesetzt werden. Aber die Entscheidung der Bundesregierung gibt den Unternehmen mehr Zeit, allmählich aus der Krise herauszuwachsen. Gleichzeitig können sie die Beschäftigten halten, die sie dringend bei der Bewältigung der aktuellen Krise brauchen.

Die Kurzarbeit im Maschinenbau ist seit August rückläufig. Im Juli waren geschätzt 378.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, im August ist dieser Wert auf 336.000 zurückgegangen.“

Über den VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Der VDMA vertritt rund 3300 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Industrie steht für Innovation, Exportorientierung, Mittelstand und beschäftigt rund vier Millionen Menschen in Europa, davon mehr als eine Million allein in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VDMA, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Lyoner Str. 18
60528 Frankfurt
Telefon: +49 (69) 6603-0
Telefax: +49 (69) 6603-1511
http://www.vdma.org/

Ansprechpartner:
Holger Paul
Leiter Kommunikation und Pressesprecher
Telefon: +49 (69) 6603-1922
Fax: +49 (69) 6603-2922
E-Mail: holger.paul@vdma.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel