„Corona-Hilfen“: Kurzarbeitergeld kann kurzfristige Belastungen abfangen, einen grundlegend notwendigen Strukturwandel aber nur erleichtern

Der Koalitionsausschuss beschloss am Sonntagabend ein umfangreiches Maßnahmenpaket für die deutsche Wirtschaft. Umsatzausfälle aufgrund der Corona-Epidemie sollen u. a. durch vereinfachte Hürden für den Bezug von Kurzarbeitergeld aufgefangen werden. Eine sinnvolle Maßnahme, um strauchelnde Unternehmen kurzfristig zu entlasten. Den notwendigen Strukturwandel einiger Branchen kann es aber nur erleichtern.

Der Koalitionsausschuss beschloss gestern Abend eine Reihe von Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie für Unternehmen und Arbeitnehmer abzufangen. Besonders der Bezug von Kurzarbeitergeld soll demnach erleichtert werden. Unternehmen können das Kurzarbeitergeld nun bereits schon bei 10 Prozent der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten nutzen, statt wie bisher bei einem Drittel der Arbeitnehmer.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) begrüßt diesen Beschluss: „Wir haben bei der Finanzkrise 2008 gesehen, dass das Kurzarbeitergeld ein wirksames Instrument war, um kurzfristige Umsatzausfälle abzufangen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID. Die Maßnahme kann kurzfristige Risiken reduzieren, den Unternehmen dadurch Flexibilität verschaffen und somit drohende Insolvenzen abfedern.

Doch Niering wendet ein: „Die Nutzung von Kurzarbeitergeld kann kurzfristige Belastungen wie Umsatzausfälle aufgrund des Coronaviruses abfedern. Sie kann den grundlegend notwendigen Strukturwandel einiger Branchen aber nur erleichtern.“

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