Tarifabschluss: 5% mehr Entgelt und klare Verbesserungen für Azubis im hessischen Metall-/Schlosserhandwerk

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) und der Fachverband Metall Hessen (FMH) einigten sich bei Tarifverhandlungen in Oberursel auf deutlich höhere Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen.

Die Löhne und Gehälter im hessischen Metall- und Schlosserhandwerk steigen demnach ab dem 01.04.2018 um 3 % bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Ab 01.04.2019 steigen die Entgelte dann nochmals um 2 % für weitere 6 Monate.

Außerdem konnte das Verhandlungsteam der CGM spürbare Verbesserungen beim Urlaubszuschlag sowie bei den Leistungsprämien für Azubis mit einer guten Gesellenprüfung erreichen. Folgende Änderungen treten ab dem 01.04.2018 in Kraft:

– Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich um 4 %.
– Der Urlaubszuschlag für Azubis steigt von 10 auf 12 Euro pro Urlaubstag.
– Bei einer Gesamtnote zwischen 1 und 1,49 steigt die Leistungsprämie um 50 auf  insgesamt 250 Euro.
– Bei einer Gesamtnote zwischen 1,5 und 2,49 steigt die Leistungsprämie um 50 auf insgesamt 150 Euro.

Die Gesamtlaufzeit des Tarifabschlusses beträgt 18 Monate.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
Jahnstraße 12
70597 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 2484788-0
Telefax: +49 (711) 2484788-21
http://www.cgm.de

Ansprechpartner:
Michael Arndt
CGM
Telefon: +49 (711) 2484788-28
E-Mail: arndt@cgm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.