Europa muss im Freihandel vorangehen

Europa bietet sich derzeit die große Gelegenheit, den Freihandel mit Partnerländern maßgeblich voranzubringen. Der Maschinenbau appelliert an die EU und ihre Mitgliedsstaaten, diese Chance zu nutzen und durch den Abschluss von Freihandelsabkommen den Wohlstand in Europa auf Jahrzehnte mit zu sichern. Als ermutigendes Zeichen sieht der VDMA den Handelsvertrag zwischen der EU und Japan, über den im Vorfeld des G-20-Gipfel am Donnerstag eine politische Einigung getroffen werden soll.

„Europa muss bei der Gestaltung des Welthandels die Führungsrolle übernehmen“, fordert Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer des VDMA. „Wegen der starken heimischen Wirtschaft und dem aufkeimenden Protektionismus selbst in großen Industriestaaten wie den USA ist die EU als Handelspartner derzeit sehr gefragt. Eine bessere Gelegenheit, den Rahmen für einen Nutzen bringenden Welthandel durch Freihandelsabkommen zu setzen, kommt für Europa vielleicht nicht noch einmal. Die weit fortgeschrittenen Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit Japan zeigen, dass die EU in Sachen Handelspolitik nach wie vor handlungsfähig ist. Dem sollten weitere Freihandelsverträge folgen, etwa mit der südamerikanischen Staatengemeinschaft Mercosur, Mexiko und dem Verband südostasiatischer Nationen.“

Im vergangenen Jahr hatten grundsätzliche Fragen über die Ausgestaltung von europäischen Freihandelsabkommen die Verhandlungen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) spürbar belastet. Mittlerweile hat der EuGH mit seinem Urteil zum Freihandelsabkommen mit Singapur die Kompetenzen der EU-Kommission in handelspolitischen Fragen klar aufgezeigt. Diese Möglichkeiten sollte die EU ausnutzen, zugleich aber die Verhandlungen mit potenziellen Handelspartnern nicht unnötig überfrachten.

„Die EU darf sich bei kommenden Freihandelsabkommen nicht noch einmal verzetteln, sondern muss die volle Flexibilität nutzen, die ihr das Singapur-Urteil ermöglicht “, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Brodtmann. „Demnach sollte die Kommission als Priorität jene Teile verhandeln, die in ihrer alleinigen Kompetenz liegen und weitere Vereinbarungen, wie etwa den Schutz von Investitionen, getrennt vom eigentlichen Handelsvertrag diskutieren. Dabei ist aber immer zu bedenken, dass Freihandelsabkommen mit Partnerländern verhandelt werden, die vielleicht andere Prioritäten hat als die EU haben.“

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