Der richtige Preistyp bei öffentlichen Aufträgen

Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Die Wahl des richtigen Preistyps ist entscheidend für die Art und den Umfang einer späteren Preisprüfung. Das öffentliche Preisrecht unterscheidet generell zwischen Marktpreisen (§ 4 VO PR) und Selbstkostenpreisen (§§ 5 bis 7 VO PR). Dem Marktpreis wird ein absoluter Vorrang eingeräumt. Sollten Marktpreise  nicht festgestellt werden können, so dürfen nur ausnahmsweise Selbstkostenpreise  in der Rangfolge der Preistreppe vereinbart werden. Abhängig von der Überschaubarkeit der Kalkulationsgrundlagen muss zunächst geprüft worden, ob Selbstkostenfestpreise (§ 5 VO PR) vereinbart werden können – erst danach sind Selbstkostenrichtpreise (§ 6 VO PR) und ausnahmsweise Selbstkostenerstattungspreise (§ 7 VO PR) möglich.

Obwohl die finale Entscheidung über den preisrechtlich zulässigen Preistyp durch die Preisüberwachungsbehörden im Rahmen der Preisprüfung erfolgt, entbindet das jedoch den öffentlichen Auftraggeber nicht, den richtigen Preistyp für seine öffentlichen Aufträge festzustellen und zu vereinbaren. Aber auch der öffentliche Auftragnehmer sollte die Anwendung und Abgrenzung der unterschiedlichen Preistypen kennen und nachvollziehen können. Dieses Seminar stellt die Preistreppe und die unterschiedlichen Preistypen vor. Es werden Abgrenzungen und Besonderheiten von Markt- und Selbstkostenpreisen erörtert. Vor allem aber wird anhand von praxisnahen Beispielen und Übungen eine Sicherheit bei der Beurteilung des richtigen Preistyps aufgebaut.

Seminarablauf

Themenüberblick

Einführung und Grundlagen  
   

  • VO PR 30/53 und LSP: Überblick und Zusammenhang
  • Statistiken zur Preisprüfung

Preistreppe und Preistypen   
   

  • Preistreppe: Rangfolge der Preistypen
  • Marktpreise: Definition und Voraussetzung
  • Selbstkostenpreise: Abgrenzung zu Marktpreisen

Selbstkostenpreise – Typen und Abgrenzung   
   

  • Selbstkostenfestpreis: Überschaubarkeit
  • Selbstkostenrichtpreis: Umwandlung
  • Selbstkostenerstattungspreis: Ausnahme und Nachkalkulation

Praktischer Teil und Übungen   
   

  • Richtiger Preistyp: Beispiele zur Gruppenarbeit und Diskussion
  • Festgestellter Preistyp: Entscheidungen aus der Praxis
  • Fragen und Antworten: Diskussion zu Fällen aus dem Teilnehmerkreis

Referenten

Michael  Singer, beschäftigt sich seit über 25 Jahren ausführlich mit der Thematik Öffentliches Preisrecht und Preisprüfungen – seit 2008 als selbständiger Berater und Veranstalter von In-House-Seminaren für Unternehmen aller Branchen und für öffentliche Auftraggeber. Er hat Erfahrung mit Preisprüfern des BWB/BAAINBw und vielen Preisüberwachungsbehörden sowie den meisten öffentlichen Auftraggebern. Zu Einzelfragen des öffentlichen Preisrechts hat er außerdem Gutachten zur Verwendung bei preisrechtlichen Auseinandersetzungen erstellt. Michael Singer ist Vorsitzender des Fachausschusses Preisrecht im Deutschen Vergabenetzwerk, Gründer und Moderator der XING-Gruppe Öffentliche Aufträge und Preisprüfung, Autor für den Vergabeblog und bei Wikipedia und veröffentlicht regelmäßig einschlägige Fachbeiträge zum Thema Öffentliches Preisrecht.

Termin und Ort

Ort: Tagungshotel
Frankfurt am Main
Zeitraum: 30.05.2017 10:00 Uhr – 30.05.2017 17:00 Uhr

Preis

450,- Euro zzgl. MwSt.

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