Neues An-Institut für Markt-, Trend- und Gesellschaftsforschung und Unternehmensentwicklung

Generell sind „An-Institute“ für Hochschulen eine ausgesprochen attraktive Option, durch die Zusammenarbeit mit externen wissenschaftlichen Einrichtungen das eigene Forschungs- und Transferpotential zu erweitern. Dies war im Kern auch die Motivation der Hochschule Bremen (HSB), bei der Wissenschaftssenatorin für die „nextpractice für Komplexität und Wandel gGmbH“ die Genehmigung als An-Institut der HSB zu beantragen. Mit Erfolg. „Die HSB verspricht sich von dieser neuen Kooperation, ihr Portfolio auf den Feldern der methodengestützten, strategischen Unternehmensberatung, der Gestaltung von kulturellen Entwicklungsprozessen sowie von Analysen im Bereich der Markt-, Trend- und Gesellschaftsforschung zu bereichern“, erläutert Rektorin Prof. Dr. Karin Luckey. „Die Ansätze sind vielfältig, und das wird unsere Potentiale erweitern sowie die Rolle der HSB als Innovationsmotor für die regionale Entwicklung stärken.“ Anwendung soll die Kooperation in den Bereichen Forschung, Lehre, Weiterbildung und Beratung finden. Die „nextpractice“ gGmbH ist das vierte An-Institut der HSB.

„Nextpractice“ kann die bestehenden Forschungsansätze der HSB in wichtigen Schwerpunktfeldern ergänzen: So können durch die Anwendung der von „nextpractice“ entwickelten empirischen Methoden neue Fragestellungen untersucht und die Methodenkompetenz erweitert werden. „Ein besonderer Nutzen ergibt sich für die Forschungs- und Transferaktivitäten zum Beispiel im Bereich ,Arbeit 4.0‘ und soziale Innovation“, zeigt sich Karin Luckey überzeugt. „Die hier geplanten Schwerpunktthemen wie unter anderem ,Interkulturalität / Diversität‘ sowie ,CSR* / Nachhaltigkeit‘ können durch das An-Institut empirisch, hochaktuell und dynamisch weiterentwickelt werden.“

Die aktuellen und praxisrelevanten Ergebnisse der gemeinsamen Forschungsvorhaben von HSB und „nextpractice“ können zudem direkt in die Lehre einfließen und diese nachhaltig bereichern. Dies gilt in besonderem Maß für die anspruchsvolle Lehre in den Weiterbildungsstudiengängen des International Graduate Center. Zudem können Abschlussarbeiten aus verschiedenen Bereichen begleitet und betreut werden, so dass Studierende und die Stadtregion gemeinschaftlich von den modernen Ansätzen des An-Instituts profitieren. Ein weiterer Aspekt: Unsere Studierenden wird dabei unternehmerisches Handeln einschließlich der einschlägigen Methoden vermittelt.

Im Rahmen der bereits identifizierten gemeinsamen Forschungsfelder besteht ein hoher und generell steigender Weiterbildungsbedarf. Durch das An-Institut wird die bereits bestehende und etablierte Weiterbildungskompetenz der HSB ausgeweitet. Das An-Institut kann insbesondere das von „nextpractice“ entwickelte Moderationsinstrument nextmoderator®, das einen strukturierten zielführenden Diskurs in der Großgruppe erlaubt, optimal in die Weiterbildungskonzepte einbinden. Durch die Ausbildung von Multiplikatoren für eine nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Führung, Arbeit und Gesellschaft im Wandel entsteht für den Hochschulstandort Bremen eine weitere Möglichkeit zur Profilschärfung.

Das An-Institut „nextpractice“ wird schließlich in der Beratung von öffentlichen Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung leisten.

Der eigenständige Beratungsansatz von nextpractice GmbH basiert auf Prinzipien der Selbstorganisations- und Chaostheorie und ist im weitesten Sinne als systemischer Ansatz zu verstehen. Im engeren Sinne handelt es sich um einen erkenntnisorientierten Ansatz: Sämtliche Maßnahmen und Interventionen im Beratungsprozess werden aus speziellen Analysen der Unternehmenskultur und des Marktes in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber abgeleitet. Insofern liefert „nextpractice“ keine vorgefertigten Konzepte, sondern regt ergebnisoffene, intelligente Prozesse an, die das in den Organisationen bestehende Wissen und die vorhandenen Fähigkeiten konsequent mit einbeziehen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

* Corporate Social Responsibility (CSR) bzw. unternehmerische Gesellschaftsverantwortung (oft auch als unternehmerische Sozialverantwortung bezeichnet) umschreibt den freiwilligen Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Bremisches Hochschulgesetz, Paragraph 96: „Wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb der Hochschule

Der Rektor oder die Rektorin kann mit Zustimmung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft einer wissenschaftlichen Einrichtung außerhalb der Hochschule, an der die Freiheit der Forschung und Lehre gesichert ist, mit deren Zustimmung befristet oder unbefristet die Befugnis verleihen, die Bezeichnung einer wissenschaftlichen Einrichtung an der Hochschule zu führen. Die Verleihung soll nur erteilt werden, wenn eine enge Zusammenarbeit zwischen der Hochschule und der wissenschaftlichen Einrichtung stattfindet oder beabsichtigt ist. Die Verleihung kann widerrufen werden.“

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