Vorrang für …?
Besonders kritisch sieht der Verband das Nebeneinander verschiedener gesetzlich definierter „überragender öffentlicher Interessen“. Der Gesetzentwurf enthalte keine eindeutige Kollisionsregel für den Fall, dass Belange des Naturschutzes mit ebenfalls im überragenden öffentlichen Interesse liegenden Infrastrukturvorhaben konkurrieren. „Wenn zwei gesetzlich festgelegte überragende öffentliche Interessen aufeinandertreffen, brauchen Behörden eine klare gesetzliche Abwägungsgrundlage. Genau diese Rechtssicherheit fehlt im aktuellen Entwurf. Statt Verfahren zu vereinfachen, drohen neue Konflikte und langwierige Auseinandersetzungen“, warnt Gilka.
Mehr Naturschutz darf nicht zu weniger Infrastruktur führen
Gerade bei Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekten, die durch oder entlang ökologisch sensibler Räume verlaufen, drohen zusätzliche und deutlich komplexere Abwägungsverfahren. Nach Auffassung der BVMB steht dies im direkten Widerspruch zum politischen Ziel beschleunigter Planungs- und Genehmigungsprozesse und gefährdet die zügige Umsetzung dringend notwendiger Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur. Besonders kritisch sei, dass Infrastrukturvorhaben, die nicht als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft werden, künftig erhebliche Nachteile in naturschutzrechtlichen Abwägungen erfahren könnten.
„Es droht die Gefahr, dass zahlreiche dringend benötigte Infrastrukturprojekte entweder massiv verzögert oder gar nicht mehr genehmigungsfähig werden“, warnt BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Betroffen seien insbesondere Erhaltungsmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen, Ortsumgehungen, Landesstraßen, Elektrifizierungsprojekte im Schienenverkehr sowie der Aus- und Umbau von Bahnhöfen und Verkehrsknotenpunkten. „Wer den Ausbau und die Modernisierung unserer Infrastruktur ernsthaft beschleunigen will, darf die Hürden für Planung und Genehmigung durch das Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur nicht gleichzeitig weiter erhöhen“, so Gilka.
Die BVMB ist ein bundesweit tätiger, tarifpolitisch ungebundener Wirtschaftsverband, der die Wirtschafts-, Markt- und Wettbewerbsinteressen seiner mittelständischen Mitgliedsunternehmen auf politischer Ebene sowie gegenüber Auftraggebern aus allen Baubereichen vertritt. Bereits seit 1964 setzt sich die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) für die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft ein. Unsere Mitgliedsunternehmen erwirtschaften mit ihren insgesamt mehr als 300.000 Mitarbeitern ein Umsatzvolumen von rund 40 Mrd. Euro pro Jahr. Aufgrund der Strukturen unserer Mitgliedsunternehmen – von kleineren und größeren – bis hin zu sehr großen Straßen-, Brücken-, Hoch-, Erd-, Gleisbau- oder Bahnsicherungsunternehmen sowie deren Lieferanten, deckt die BVMB einen Großteil des Spektrums der deutschen Bauwirtschaft ab.
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