
Das Ministerium für Hadsch und Umrah bekräftigt, dass die Durchführung der Hadsch-Rituale nur dann zulässig ist, wenn die erforderlichen Vorschriften und Gesetze eingehalten werden, insbesondere durch die Beantragung und den Erhalt einer Hadsch-Genehmigung für inländische Pilger und eines Hadsch-Visums für Pilger aus dem Ausland.
Das Ministerium weist darauf hin, dass diese Anforderung darauf abzielt, eine Kultur der Einhaltung von Vorschriften zu fördern, was wiederum eine Durchführung der Hadsch-Rituale in ruhiger und besinnlicher Atmosphäre sicherstellt. In Kooperation mit den Botschaften des Kustos der beiden Heiligen Moscheen, den Medien sowie den Hadsch- und Umrah-Büros in den verschiedenen Ländern der Welt erfolgt in diesem Sinne eine umfassende und effektive Öffentlichkeitsarbeit.
Das Ministerium ist ständig bestrebt, eine reibungslose, sichere und einfache Durchführung der Hadsch-Pilgerfahrt sicherzustellen. Dies geschieht durch eine gezielte Lenkung der Pilgerströme, eine effiziente Planung vor Ort sowie eine Verbesserung der Qualität der den Pilgern angebotenen Leistungen. Die strikte Einhaltung der erforderlichen Genehmigungen trägt zu einer erfüllenderen Pilgererfahrung im Rahmen des Hadsch bei.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Webseite des Ministeriums unter https://www.haj.gov.sa.
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QUELLE: Ministerium für Hadsch und Umrah
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