BITMi zur Einigung über die Europäische KI-Verordnung

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt, dass die Entscheider in Brüssel sich nach zähen Verhandlungen über die Ausgestaltung der Europäischen KI-Verordnung (AI Act) in der Nacht zu Samstag auf einen Kompromiss einigen konnten. Dazu BITMi-Präsident und Vorstandsvorsitzender Dr. Oliver Grün:

„Für den IT-Mittelstand stand bei der Ausgestaltung des AI Acts im Vordergrund, dass neben einem angemessenen Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gesundheit vor der missbräuchlichen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) deren große Chancen für Europas digitale Souveränität genutzt werden. Im Zentrum stand und steht für uns das Ziel, Europas Wettbewerbsfähigkeit in dieser bedeutenden Technologie zu sichern. Großes Potenzial für die Mitgestaltung dieser Zukunftstechnologie haben die innovativen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), die die europäische KI-Branche prägen. Eine KI-Verordnung, die komplexe Auflagen und hohe Compliance-Kosten mit sich bringt, könnte diese KMU aber aus dem Wettbewerb drängen – besonders durch eine zu weite Auslegung der Einstufung von KI als ‚hochriskant‘. Diese Punkte gilt es genauer zu analysieren, sobald der finale Text vorliegt.

Positiv hervorzuheben ist die Einigung zur Regulierung von KI-Basismodellen, die eine unfaire Verteilung von Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette verhindern soll. Dazu sollen sehr große KI-Basismodelle, die mit einer Rechenleistung von über 10 hoch 25 trainiert wurden, strenger reguliert werden als Modelle mit geringerer Leistungsfähigkeit. Die derzeit schwächeren Modelle Europas fallen nicht darunter. Dies wird KMU Rechtssicherheit ermöglichen, wenn sie ihre Produkte auf diesen sehr großen Basismodellen aufbauen. Neben dieser klaren Abgrenzung der sehr großen Modelle sollte es aus Sicht des BITMi im finalen Text eine Deregulierung von kleineren Basismodellen geben, um deren Innovationskraft nicht einzudämmen.

Wichtig ist nun, dass im weiteren Verlauf technische Details sehr sorgfältig geklärt werden. Dabei sollte ein besonderes Augenmerk auf der Praxistauglichkeit der konkreten Anforderungen für Marktteilnehmer liegen, damit die Umsetzung der KI-Verordnung innovationsfördernd wirkt und keinen Wettbewerbsnachteil für die heimische KI-Branche bedeutet.“

Über den Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (www.bitmi.de) vertritt über 2.500 mittelständische IT-Unternehmen und ist damit der größte IT-Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Pascalstraße 6
52076 Aachen
Telefon: +49 (241) 1890-558
Telefax: +49 (241) 1890-555
http://www.bitmi.de

Ansprechpartner:
Isabel Weyerts
Verbandsreferentin
Telefon: +49 (241) 1890558
Fax: +49 (241) 1890555
E-Mail: isabel.weyerts@bitmi.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel