Kalkulation der Feuerwehrgebühren für die Gemeinde Westoverledingen

Der Rat der Gemeinde Westoverledingen hat am 21. Juli 2021 seine neue Feuerwehrgebührensatzung beschlossen. Zuvor hatte die Kommunal- und Unternehmensberatung Dipl.-Kaufmann Robert Roller mit Sitz in Berlin und Braunschweig auf Basis der aktuellen Rechtslage in Niedersachsen neu kalkuliert. Im Vorfeld fanden zahlreiche Gespräche und der Austausch von Haushaltsdaten, Anlagevermögen und Einsatzstunden. Neben der Gemeinde Westoverledingen haben auch die Stadt Königslutter/Elm, die Samtgemeinde Schwarmstedt sowie zahlreiche anderen Städte und Gemeinden die Kalkulation Ihrer Gebühren dem Beratungsbüro übertragen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kommunal- und Unternehmensberatung Dipl. Kaufm. Robert Roller
Scharnhorststr. 24
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 450209-97
Telefax: +49 (30) 450209-98
http://www.robert-roller.de/

Ansprechpartner:
Robert Roller
Telefon: +49 (30) 450209-97
Fax: +49 (30) 450209-98
E-Mail: mail@robert-roller.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel