ifo Institut: Steuererhöhungen in Industrieländern oft direkt nach Wahlen

Steuererhöhungen werden in Industrieländern häufig direkt nach Wahlen vorgenommen. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des ifo Instituts, die im ifo Schnelldienst veröffentlicht wird. „Erhöht wurden vornehmlich die Umsatz- und Einkommensteuersätze nach Wahlen, also Steuern, die der Großteil der Wähler unmittelbar im eigenen Geldbeutel spürt“, sagt der Leiter des ifo Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie, Niklas Potrafke. „Unsere Ergebnisse deuten darüber hinaus nicht darauf hin, dass linke und rechte Regierungen unterschiedliche Steuerpolitiken betrieben haben.“

Potrafke fügt hinzu: „Unangenehme Politiken bieten sich für die Zeit nach Wahlen an. Die Wähler vergessen schnell. Wenn die nächste Wahl ansteht, werden sich viele Bürger kaum an die Steuererhöhung nach der letzten Wahl erinnern. Man darf gespannt sein, welche Änderungen in der Steuerpolitik nach der anstehenden Bundestagswahl 2021 auf uns zukommen.“

Politiker wüssten nur zu gut, dass sie mit Steuerhöhungen behutsam umgehen müssten, vor allem dann, wenn sie wiedergewählt werden wollten. Unmittelbar vor Wahlen hätten sich Regierungen mit Steuererhöhungen daher zurückgehalten, die Steuern aber auch nicht nennenswert verringert.

Ausgewertet wurden 3200 Steuerreformen, die in 22 Industrie- und Schwellenländern von 1960 bis 2014 umgesetzt wurden. Auf der Basis von Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF) entwickelte das ifo dafür einen neuen Steuerreformindex.

Aufsatz: „Steuererhöhungen? Am ehesten direkt nach den Wahlen“, von Clemens Fuest, Klaus Gründler, Niklas Potrafke und Fabian Ruthardt, in ifo Schnelldienst 10/2021.

Bei Rückfragen: Prof. Dr. Niklas Potrafke, 089 / 9224-1319; Potrafke@ifo.de

Dieser Beitrag erscheint als erster in der Serie Reformprogramm für die Steuerpolitik. Experten des ifo Instituts unterbreiten Vorschläge, wie Deutschland sein Steuersystem wachstumsfreundlich und gerecht gestalten kann – von der Einkommensteuer über steuerliche Innovations- und Investitionsanreize sowie die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, bis hin zu Steuern auf Erbschaften und Vermögen. Die komplette Serie wird im ifo Schnelldienst am 11. Oktober 2021 veröffentlicht

Weitere Termine:
Vortrag zur Ungleichheit von Prof. Thomas Piketty am 20. September
ifo Geschäftsklima Deutschland am 24. September
ifo Geschäftsklima Ostdeutschland am 29. September

Der neue ifo-Podcast „Wirtschaft für alle“ findet sich hier: https://www.ifo.de/podcast

Über den ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V.

Information und Forschung: Dafür steht das ifo Institut seit seiner Gründung im Januar 1949. Es ist eines der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in Europa. Seine Forschung untersucht, wie staatliches Handeln wirtschaftlichen Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig wahren und steigern kann. Das ifo Institut kooperiert eng mit der Ludwig-Maximilians-Universität, dem Center for Economic Studies (CES) und der CESifo GmbH und ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft.

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag: Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Poschingerstr. 5
81679 München
Telefon: +49 (89) 9224-0
Telefax: +49 (89) 985369
http://www.ifo.de

Ansprechpartner:
Dr. Cornelia Geißler
Bereichsleiterin Kommunikation
Telefon: +49 (89) 9224-1429
Fax: +49 (89) 9224-1267
E-Mail: Geissler@ifo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel