Meistergründungsprämie: Staat hilft beim Traum vom eigenen Unternehmen

Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich kurz nach bestandener Prüfung selbstständig machen möchten, können seit dem 1. Dezember 2020 die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen.

Diese Möglichkeit haben im Bezirk der Handwerkskammer Konstanz bisher neun Personen genutzt, darunter allein vier Elektro- und zwei Zimmermeister. Einer, der sich unter anderem mithilfe der staatlichen Förderung seinen Traum vom eigenen Unternehmen erfüllt hat, ist der KFZ-Meister Stefan Werne. Im Januar hat er sich mit seiner eigenen Werkstatt, der Oldtimer Traum GmbH in Erzingen nahe der Schweizer Grenze, selbständig gemacht – mitten in der Corona-Krise also. „Das war natürlich anders geplant. Aber wegen Corona wollte ich nicht zurückstecken, sondern habe mir gesagt: Jetzt erst recht!“, so der 42-jährige Kfz-Meister.

Gut geplant und finanziert

Geplant hat Werne sein Unterfangen seit langem minutiös. Nach dem nebenberuflichen Besuch der Meisterschule in Waldshut schaute er sich nach einer Halle für seinen Oldtimertraum um und schrieb an seinem Businessplan. Werne fand nicht nur ein passendes Betriebsgebäude in Erzingen, sondern mit seiner Hausbank und Dennis Schäuble, Fachbereichsleiter des Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz, auch kompetente Berater, die ihn bei seinen Gründungsplänen unterstützten. Schäuble gab ihm Verbesserungstipps für den Businessplan sowie Zahlenmaterial zur Konkurrenz in der Region an die Hand. Und Stefan Werne hatte zusätzlich Glück: Er konnte zum Gründungszeitpunkt als einer der Ersten auf die im Land Baden-Württemberg noch neue Meistergründungsprämie zurückgreifen.

Für Werkzeuge und Betriebsmittel musste der Jungunternehmer einen Kredit über 72.000 Euro aufnehmen. Immerhin zehn Prozent der Summe erhielt er über die Meistergründungsprämie als Tilgungszuschuss. „Der Prozess war recht unbürokratisch, aber so kurz vor Weinachten wurde es nochmal richtig hektisch. Die Handwerkskammer hat den Businessplan geprüft, eine Bestätigung für die L-Bank verfasst, ohne die man den Zuschuss nicht erhält. Die komplette Koordination lief dann über die Hausbank“, berichtet Werne.

Wachstum im Blick

Seit Januar lebt er nun seinen Traum von der eigenen Oldtimer-Werkstatt und hat die Entscheidung trotz Corona-Hindernissen nicht bereut. „Ich hätte natürlich gerne ein Eröffnungsevent veranstaltet, was bisher nicht möglich war. Die Oldtimer-Szene lebt ja eigentlich vom direkten Austausch, vom Netzwerken“, so Werne. Dennoch zeigt er sich zufrieden mit der aktuellen Auslastung und vor allem dem Standort in Grenznähe. Für den Herbst plant er bereits Seminare für Oldtimerfahrer und Technik-Interessierte.

Das langfristige Ziel von Stefan Werne ist klar: Wachstum. „Ich möchte in Zukunft auch gerne ausbilden. Leider geht das grundlegende Wissen um Kfz-Mechanik und Karosseriebau in der Kfz-Ausbildung immer mehr verloren. Dabei glaube ich, dass die Oldtimer-Branche eher wächst und das Know-how, das für die Restauration notwendig ist, auch langfristig gefragt sein wird“, sagt der Oldtimer-Experte.

Die Meistergründungsprämie im Überblick

Wer bekommt die Meistergründungsprämie?

Jeder Jungmeister, der in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk neu gründet, einen bestehenden Betrieb übernimmt oder sich daran beteiligt. Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung. Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind ebenfalls förderfähig.

Wie bekommt man die Prämie?

Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch eine Grün-dungsberatung bei der Handwerkskammer. Dabei erhalten Jungmeister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.

Mehr Informationen und Links unter www.hwk-konstanz.de/meistergruendungspraemie.de.

Über Handwerkskammer Konstanz

Das Handwerk ist mit seinen vielen kleinen und mittleren Betrieben das Herz der deutschen Wirtschaft. Zum Bezirk der Handwerkskammer Konstanz, der die Landkreise Konstanz, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut umfasst, gehören rund 12.500 Handwerksunternehmen mit etwa 70.000 Beschäf-tigten und über 4.000 Auszubildenden.

Die Handwerkskammer vertritt nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder, sondern bietet ihnen auch eine umfassende Beratung an, etwa zur Fachkräftesicherung, Aus- und Weiterbildung, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung, Recht, Umweltschutz und Technologie.

Außerdem ist die Handwerkskammer ein großer Bildungsanbieter mit Bildungsakademien in Singen, Rott-weil und Waldshut sowie der gemeinsam mit der IHK betriebenen Beruflichen Bildungsstätte in Tuttlingen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handwerkskammer Konstanz
Webersteig 3
78462 Konstanz
Telefon: +49 (7531) 205-0
Telefax: +49 (7531) 205-6347
http://www.hwk-konstanz.de

Ansprechpartner:
Petra Schlitt-Kuhnt
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (7531) 205-347
Fax: +49 (7531) 205-6347
E-Mail: Petra.Schlitt@HWK-Konstanz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel