Condor Gold Plc („Condor Gold“, „Condor“ oder das „Unternehmen“): Aktienerwerb der Direktoren durch Ausübung von Optionen

Condor Gold (AIM: CNR; TSX: COG – https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/condor-gold-plc/) gibt bekannt, dass es aufgrund des Erhalts einer Mitteilung über die Ausübung von Optionen von Ian Stalker, einem nicht geschäftsführenden Direktor des Unternehmens, 100.000 neue Stammaktien mit einem Nennwert von je 20p am Kapital des Unternehmens (Aktien) zu einem Zeichnungspreis von 22p pro Aktie ausgibt. Die Gesellschaft hat einen Bruttoerlös von 22.000 £ erhalten.

Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Anteile zum Handel am AIM ("Zulassung") gestellt, wobei die Zulassung voraussichtlich am oder um den 6. Januar 2021 erfolgen wird.

Die Anteile sind gleichrangig mit den bestehenden Stammanteilen, einschließlich des Rechts, alle Dividenden und sonstigen Ausschüttungen zu erhalten, die nach dem Datum ihrer Ausgabe erklärt werden.

Nach der Zulassung der Anteile wird die Gesellschaft über 118.495.962 Stammaktien mit einem Nennwert von je 20p verfügen, die stimmberechtigt und zum Handel am AIM und an der TSX zugelassen sind. Diese Zahl kann dann von den Aktionären der Gesellschaft als Nenner für die Berechnung verwendet werden, mit der sie feststellen, ob sie verpflichtet sind, ihre Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft oder eine Änderung ihrer Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft gemäß den Offenlegungs- und Transparenzregeln der Financial Conduct Authority und dem National Instrument 62-103 – The Early Warning System and Related Take-Over Bid and Insider Reporting Rules der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden zu melden.

Die nachstehende Meldung, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung erfolgt, enthält weitere Einzelheiten in Bezug auf die oben beschriebene Transaktion. 

Diese Mitteilung enthält Insiderinformationen im Sinne von Artikel 7 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 ("MAR").

Über Condor Gold Plc:

Condor Gold Plc wurde im Mai 2006 an der AIM zugelassen und erlangte im Januar 2018 darüber hinaus die Notierung an der TSX. Das Unternehmen ist ein Goldexplorations- und -erschließungsunternehmen mit Schwerpunkt auf Nicaragua.

Im August 2018 gab das Unternehmen bekannt, dass das Umweltministerium in Nicaragua dem Unternehmen eine Umweltgenehmigung für die Entwicklung, den Bau und den Betrieb einer Verarbeitungsanlage mit einer Verarbeitungskapazität von bis zu 2.800 Tagestonnen in seinem zu 100 % unternehmenseigenen Goldprojekt La India („Projekt La India“) erteilt hat. Die Umweltgenehmigung gilt als die Hauptgenehmigung für den Bergbau in Nicaragua. Condor Gold veröffentlichte im Dezember 2014 eine Vormachbarkeitsstudie (Pre-Feasibility Study; „PFS“) für das Projekt La India, die in einem technischen Bericht zusammengefasst ist, wie unten definiert. Die PFS beschreibt eine Tagebau-Mineralreserve von 6,9 Millionen Tonnen mit 3,0 Gramm Gold pro Tonne, also 675.000 Unzen Gold in der wahrscheinlichen Kategorie, die sieben Jahre lang jährlich 80.000 Unzen Gold produzieren könnte. Das Projekt La India enthält eine Mineralressource von 9.850.000 Tonnen mit einem Gehalt von 3,6 Gramm Gold pro Tonne, also 1.140.000 Unzen Gold, in der angezeigten Kategorie sowie 8.479.000 Tonnen mit einem Gehalt von 4,3 Gramm Gold pro Tonne, also 1.179.000 Unzen Gold in der abgeleiteten Kategorie. Die angezeigte Mineralressource versteht sich einschließlich der Mineralreserve. Bei der Berechnung der Tagebau- bzw. Tiefbauressourcen wurde ein Goldpreis von 1.500 USD pro Unzen sowie ein Cutoff-Wert von 0,5 Gramm Gold pro Tonne bzw. 2,0 Gramm Gold pro Tonne unterstellt. Bei einem Teil der abgeleiteten Ressource wurde ein Cutoff-Wert von 1,5 Gramm Gold pro Tonne angewendet. Mineralressourcen sind keine Mineralreserven und ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit ist daher nicht gesichert. Es ist ungewiss, ob die Mineralressourcen zur Gänze oder auch nur zum Teil zu Mineralreserven umgewandelt werden können.

Im April bzw. Mai 2020 wurden die Umweltgenehmigungen für die Tagebaugruben Mestiza und America erteilt. Die beiden Gruben befinden sich in der Nähe des Projekts La India. Die Tagebaugrube Mestiza beinhaltet 92.000 Tonnen Material mit einem Gehalt von 12,1 Gramm Gold pro Tonne (36.000 enthaltene Unzen Gold) in der Kategorie der angezeigten Mineralressourcen und 341.000 Tonnen Material mit einem Gehalt von 7,7 Gramm Gold pro Tonne (85.000 Unzen enthaltenes Gold) in der Kategorie der abgeleiteten Mineralressourcen. Die Tagebaugrube America beinhaltet 114.000 Tonnen Material mit einem Gehalt von 8,1 Gramm Gold pro Tonne (30.000 Unzen enthaltenes Gold) in der Kategorie der angezeigten Mineralressourcen und 677.000 Tonnen Material mit einem Gehalt von 3,1 Gramm Gold pro Tonne (67.000 Unzen enthaltenes Gold) in der Kategorie der abgeleiteten Mineralressourcen. Nach der Genehmigung der Tagebaugruben America und Mestiza plus der Tagebaugrube La India verfügt Condor über eine Abbaugenehmigung für Tagebau-Mineralressourcen im Umfang von 1,12 Millionen Unzen Gold, einschließlich einer Mineralreserve von 6,9 Millionen Tonnen mit 3,0 g/t Gold, also 675.000 Unzen Gold.

Haftungsausschluss

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Qualifizierte Sachverständige

Die technischen und wissenschaftlichen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Andrew Cheatle, P.Geo., der eine „qualifizierte Person" gemäß NI 43-101 ist, geprüft, verifiziert und genehmigt.

Technische Informationen

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Offenlegungen wissenschaftlicher oder technischer Art wurden aus dem technischen Bericht mit dem Titel „Technical Report on the La India Gold Project, Nicaragua, December 2014“ vom 13. November 2017 mit Gültigkeitsdatum 21. Dezember 2014 (der „technische Bericht“), der gemäß NI 43-101 erstellt wurde, zusammengefasst oder extrahiert. Der technische Bericht wurde von oder unter der Aufsicht von Tim Lucks, Principal Consultant (Geologie & Projektmanagement), Gabor Bacsfalusi, Principal Consultant (Bergbau), Benjamin Parsons, Principal Consultant (Ressourcengeologie), jeweils von SRK Consulting (UK) Limited, und Neil Lincoln von Lycopodium Minerals Canada Ltd. erstellt, die alle unabhängige „qualifizierte Sachverständige“ gemäß NI 43-101 sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, sind „zukunftsgerichtete Informationen“ in Bezug auf das Unternehmen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze, einschließlich Aussagen in Bezug auf: Mineralreserven und Ressourcen im Projekt La India. Zukunftsgerichtete Informationen werden oft, aber nicht immer, durch die Verwendung von Wörtern wie „wollen“, „antizipieren“, „planen“, „fortsetzen“, „Strategien“, „schätzen“, „erwarten“, „projizieren“, „vorhersagen“, „Potenzial“, „anpeilen“, „beabsichtigen“, „glauben“, „potenziell“, „könnte“, „möglicherweise“, „wird“ und ähnliche Ausdrücke angezeigt. Zukunftsgerichtete Informationen sind keine Garantie für zukünftige Leistungen und basieren auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen des Managements zum Zeitpunkt der Aussagen, einschließlich Annahmen in Bezug auf: zukünftige Rohstoffpreise und Lizenzgebührensysteme; die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte; den Zeitpunkt und die Höhe von Investitionsausgaben; zukünftige Währungswechselkurse und Zinssätze; die Auswirkungen des zunehmenden Wettbewerbs; allgemeine Bedingungen auf den Wirtschafts- und Finanzmärkten; die Verfügbarkeit von Bohr- und damit verbundener Ausrüstung; Auswirkungen der Regulierung durch Regierungsbehörden; den Erhalt erforderlicher Genehmigungen; Lizenzgebührensätze; zukünftige Steuersätze; zukünftige Betriebskosten; die Verfügbarkeit zukünftiger Finanzierungsquellen; die Fähigkeit zur Beschaffung von Finanzmitteln und Annahmen, die den Schätzungen in Bezug auf bereinigte Betriebsmittel zugrunde liegen. Viele Annahmen basieren auf Faktoren und Ereignissen, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen, und es gibt keine Garantie dafür, dass sie sich als korrekt erweisen werden.

Solche zukunftsgerichteten Informationen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen abweichen, die durch solche zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückt oder impliziert werden, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit: Mineralexplorations-, Erschließungs- und Betriebsrisiken; der Schätzung von Mineralisierung, Ressourcen und Reserven; den Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften der Ressourcenindustrie; Wettbewerbsbedingungen; Betriebsrisiken; Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken; Explorationskosten; nicht versicherbaren Risiken; Interessenkonflikten; Risiken des Betriebs in Nicaragua; Änderungen der Regierungspolitik; Eigentumsrisiken; Genehmigungs- und Lizenzierungsrisiken; handwerklichen Bergleute und Beziehungen zur Gemeinde; Schwierigkeiten bei der Vollstreckung von Urteilen; Marktbedingungen; Stress in der Weltwirtschaft; der aktuellen globalen Finanzlage; Wechselkurs- und Währungsrisiken; Rohstoffpreisen; der Abhängigkeit von Schlüsselpersonal; dem Verwässerungsrisiko; der Zahlung von Dividenden; und einschließlich jener Faktoren, die unter der Überschrift „Risikofaktoren“ im jährlichen Informationsrundschreiben des Unternehmens vom 31. März 2020 für das am 31. Dezember 2019 zu Ende gegangene Geschäftsjahr erörtert wurden und unter dem SEDAR-Profil des Unternehmens auf www.sedar.com verfügbar sind.

Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in zukunftsgerichteten Informationen beschriebenen unterscheiden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen könnten, dass Maßnahmen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten Erwartungen abweichen können. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überarbeitung zukunftsgerichteter Informationen ab, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

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