Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis Jahresende verlängert

  • vereinfachter Zugang zur Grundsicherung über den 30.09.2020 hinaus verlängert
  • Vermögensprüfungen werden bis Jahresende weiterhin nur eingeschränkt durchgeführt
  • tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden bis Jahresende übernommen

Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende verlängert.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, erkennt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf in den ersten 6 Monaten des Bezugs an.

Regelung gilt teilweise auch für Weiterbewilligungsanträge

Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge von Kundinnen und Kunden, die bereits eine Erstbewilligung im vereinfachten Verfahren nach § 67 SGB II erhalten haben und bei denen der Weiterbewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt.

Erreichbarkeit des Jobcenters Leipzig

Erreichbar ist das Jobcenter Leipzig nach wie vor telefonisch über die Service Center-Hotline 0341 91310705 bzw. über 0341 91310540, per Email über die allgemeine Jobcenter Leipzig Mail-Adresse (jobcenter-leipzig@jobcenter-ge.de / oder verschlüsselt per DE-Mail über jobcenter-Leipzig@jobcenter-ge.de-mail.de), über die Team-Postfächer des jeweiligen Leistungs- oder Integrationsteams und natürlich auch ganz traditionell per Post oder über den Hausbriefkasten.

Vereinfachte Anträge im Rahmen des Sozialschutzpakets, Weiterbewilligungsanträge oder Veränderungsmitteilungen können ebenso nach wie vor online über unsere digitale Plattform www.jobcenter.digital abgegeben werden. Auch Unterlagen und einfache Nachrichten können über jobcenter.digital eingereicht bzw. versandt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Jobcenter Leipzig
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
Telefon: +49 (341) 123-0
http://www.leipzig.de

Ansprechpartner:
Antje Wiesner
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (341) 58088-4878
Fax: +49 (341) 58088-4509
E-Mail: Jobcenter-Leipzig.Presse@jobcenter-ge.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel