Bio-Gate AG beschließt und platziert Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

Die Bio-Gate AG (ISIN DE000BGAG981) wird das Grundkapital der Gesellschaft aus genehmigtem Kapital und unter Ausschluss des Bezugsrechts erhöhen. Die neuen Aktien werden von Ankeraktionären gezeichnet. Der Mittelzufluss soll der Finanzierung des geplanten Wachstums dienen.

Der Vorstand der Bio-Gate AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 6.487.472,00 Euro um 238.110,00 Euro auf 6.725.582,00 Euro durch Ausgabe von 238.110 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro und mit voller Gewinnanteilsberechtigung vom 1. Januar 2019 an, gegen Bareinlage unter teilweiser Ausnutzung des vorhandenen Genehmigten Kapitals 2019 gemäß § 4.6 der Satzung zu erhöhen.

Das gesetzliche Bezugsrecht für Aktionäre der Gesellschaft wurde nach Maßgabe von § 4.6 (c) der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabepreis von 2,10 Euro je Aktie im Rahmen einer Privatplatzierung platziert.

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Über die Bio-Gate AG

Das Health-Technology-Unternehmen Bio-Gate AG ist einer der weltweit führenden Anbieter von innovativen Technologien und individuellen Lösungen für Gesundheit und Hygiene, die das Zusammenleben sicherer, unbeschwerter und gesünder machen und das Wohlbefinden jedes Einzelnen verbessern können. Es ist darauf spezialisiert, Materialen und Oberflächen mit antimikrobiellen Eigenschaften auszustatten. Die Bio-Gate AG veredelt Materialien und Produkte, insbesondere aus der Medizintechnik, wie zum Beispiel die Beschichtung von Implantaten oder Wundauflagen. Darüber hinaus werden mit den Bio-Gate-Technologien Kosmetika, Konsum- und Industrieprodukte, wie beispielsweise Farben und Lacke oder Kunststoffe antimikrobiell ausgestattet und damit in einzigartiger Weise aufgewertet.

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