Ecovis rechnet vor: Die neue steuerliche Förderung macht Elektrofahrzeuge unschlagbar günstig

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Reine E-Autos werden damit im Vergleich unschlagbar günstig. Wie Sie davon profitieren und wie viel Sie dabei sparen, rechnet Ihnen Anton Filser von Ecovis in Ingolstadt vor.

Wer einen Firmenwagen fährt, muss die Privatfahrten versteuern. Am häufigsten verwenden Dienstwagennutzer dazu die 1-Prozent-Methode. Weil die Bundesregierung mehr Elektroautos auf die Straße bringen will, gibt es für Stromer bisher schon eine Sonderregelung für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese hat der Bundestag heute nochmal verbessert.

Bisherige und aktuelle Regelung

Aktuell gilt für alle Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Berechnung der 1-Prozent-Regelung nur der halbe Bruttolistenpreis. Das macht sie bei der Versteuerung deutlich günstiger als Diesel oder Benziner.

Zusätzlich Förderung für reine Elektrofahrzeuge

Das neue Gesetzesvorhaben verbilligt die Versteuerung von Privatfahren reiner Elektrofahrzeuge noch weiter. Voraussetzung ist, dass der Wagen rein elektrisch betrieben wird und der Bruttolistenpreis 40.000 Euro nicht übersteigt. „Besitzen Sie bereits einen Elektro-Dienstwagen? Dann können Sie trotzdem profitieren. Denn die Regelung gilt rückwirkend auch Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 gekauft wurden“, sagt Anton Filser von Ecovis in Ingolstadt.

Die Rechenbeispiele zeigen, was die Neuregelung im Vergleich zum Benziner oder Diesel bedeutet, die häufig bis zu 10.000 Euro günstiger sind:

Beispielrechnung für 1-Prozent-Regelung:

Bruttolistenpreis eines vergleichbaren Diesel oder Benziner        26.000 Euro

Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten        260 Euro

Bruttolistenpreis eines vergleichbaren Diesel oder Benziner        26.000 Euro

Beispielrechnung für die 0,5-Prozent-Regelung seit 2019:

Bruttolistenpreis des E-Autos        36.000 Euro

50 % des Bruttolistenpreises        18.000 Euro

Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten        180 Euro

Beispielrechnung für die neue 0,25-Prozent-Regelung:

Bruttolistenpreis des E-Autos        36.000 Euro

25 % des Bruttolistenpreises        9.000 Euro

Pauschale 1 % monatlich zu versteuern für private Fahrten        90 Euro

Mit der Neuregelung müsste der Arbeitnehmer nur noch einen geldwerten Vorteil von monatlich 90 Euro versteuern. „Selbst die niedrigeren Anschaffungskosten eines Diesel oder Benziner können diesen steuerlichen Vorteil der Neuregelung nicht mehr ausgleichen“, fasst Ecovis-Experte Filser zusammen.

Sie wollen mehr wissen zum Firmenwagen? Dann holen Sie sich unsere Broschüre.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
Fax: +49 (89) 5898-280
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel