Vereinfachte Förderung für Anlagen und Prozesse

Unternehmen können von einer vereinfachten Förderung für Anlagen und Prozesse profitieren. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum 1. Januar 2019 die Förderung von Investitionen in Energieeffizienz mit der neuen Förderrichtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ umgesetzt, die mehrere Förderprogramme bündelt.

„Dies schafft Klarheit für Unternehmen bezüglich der Finanzhilfen für energieeffiziente Anlagen sowie Prozesse und erleichtert damit Investitionsentscheidungen. Für die Wirtschaft ist die neue Förderrichtlinie besonders attraktiv, weil sie viel Freiheit für passende Lösungen lässt“, sagt Kevin Ehmke, Referent für Industrie, Innovation, Umwelt und Energie der IHK Bonn/Rhein-Sieg. So ist die Förderung offen für alle Unternehmen und Technologien. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Förderung die Strom- und Wärmeeffizienz erhöht und den Energieverbrauch senkt.

Zudem bietet die neue Förderrichtlinie die Wahl zwischen zwei Finanzierungen. Die Finanzhilfen können entweder als direkter Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Hintergrund der Reorganisation mehrerer Förderprogramme in eine Förderrichtlinie ist das Ziel der Bundesregierung, den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 bis 2050 um 50 Prozent zu denken. Dies soll sowohl durch die Steigerung der Energieeffizienz als auch den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden.

Eine Antragsstellung ist bei der KfW über die Hausbanken und bei der BAFA über das Online-Portal ab sofort möglich. Weitere Informationen gibt es über die Förderdatenbank des BMWi oder IHK-Ansprechpartner Kevin Ehmke, Telefon 0228/2284-193, E-Mail ehmke@bonn.ihk.de.

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