Endlich neu geregelt: Wie der § 203 StGB zum Schutz von Geheimnissen Cloud-Dienste wie Bilendo und Geheimnisträger vor neue Möglichkeiten stellt

Mit dem „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ (§ 203 StGB) wird die Rechtsprechung der zunehmenden Digitalisierung in Unternehmen gerecht. Denn Geheimnisträger können in Zukunft leichter cloudbasierte Leistungen wie den Mahnservice von Bilendo in Anspruch nehmen.

Chancen für Geheimnisträger und Dienstleister

Geheimnisträger sind schlussendlich auch nur Menschen – und Unternehmer. In diesem Sinne hat der Gesetzgeber § 203 StGB geändert, sodass Geheimnisträger künftig auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen dürfen, sofern der Schutz der übermittelten Daten gewährt wird. Dies ermöglicht Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Rechtsanwälten oder auch Steuerberatern die Verwendung zeitgemäßer und kosteneffizienter Cloud-basierter Services, beispielsweise Programme zur Prozessoptimierung im Rechnungswesen.

Die Rechtsprechung kommt an in „Industrie 4.0“

Sicherlich bedarf die vertragliche Ausgestaltung der einzelnen Verpflichtungen einer sorgfältigen Klärung, Prüfung und Festlegung. Doch schon jetzt steht fest, dass § 203 StGB für alle Beteiligten eine Win-win-Situation und einen wichtigen Schritt der Rechtsprechung darstellt, den unternehmerischen Ansprüchen und Bedürfnissen im digitalen Zeitalter Rechnung zu tragen.

Über Bilendo

Die Bilendo GmbH wurde im April 2015 von Markus Haggenmiller, Jakob Beyer und Florian
Kappert mit Sitz in München gegründet. Die drei Gründer und Geschäftsführer vertreten das
Unternehmen im operativen Geschäft von Beginn an. Bilendo ist der erste B2B-SaaS- Anbieter zur Optimierung der Liquidität von Unternehmen und Automatisierung des gesamten Mahnwesens. Der Self-Onboarding- Service unter www.bilendo.de ist für alle Unternehmen sofort und ohne technische Einrichtung nutzbar. Bilendo hilft allen Nutzern bei der Optimierung des gesamten Debitoren-Managements und der Verwaltung der offenen Posten. Der Dienst setzt unmittelbar nach Rechnungsstellung an, importiert via Schnittstelle oder Belegerkennung alle erforderlichen Daten, gleicht eingehende Zahlungen der Geschäftskonten automatisch mit ausgehenden Rechnungen ab, verschickt die gewünschten Dokumente wie Erinnerungen und Mahnungen per E-Mail sowie per Post und informiert mit nützlichen Reports über den Stand der Dinge. Auf Wunsch geschieht das alles vollautomatisch. Mehr Informationen unter www.bilendo.de

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