Abzocke mit Binären Optionen

Die Aussicht auf leichte und schnelle Gewinne verleitet mitunter dazu, sämtliche Bedenken über Bord zu werfen. In unserer Kanzlei häufen sich Berichte von Anlegern, die einen Totalverlust ihrer Einlage beklagen und Betrug hinter den verlockenden "Binären Optionen" vermuten.

In der Tat ist der Verdacht nicht einfach von der Hand zu weisen.

Binäre Optionen werden beispielsweise von den Anbietern BDSwiss, CMC Markets, ITrader, IQOption, 24Option, Anyoption, Option888 oder FX24 angeboten. Das konkrete Angebot kommt oftmals von Handelshäusern mit Sitz auf Zypern, auf Malta, Samoa oder in Großbritannien.

Was versteckt sich hinter "Binäre Optionen"

Binäre Optionen (binary options, binary trades, binary trading) sind Wetten auf fallende oder steigende Kurse von Zinssätzen, Aktien, Wechselkursen oder Rohstoffen. Die Laufzeit dieser Optionen kann von 60 Sekunden über viertel, halbe oder ganze Stunden bis hin zum Ende des Handelstages festgelegt werden. Sagt der Trader richtig voraus, ob die Kurse zum Ende des Handelszeitraums höher oder tiefer stehen als beim Abgabe der Option, sind Erträge zwischen 65 und 85 % möglich.

Wo liegen die Risiken?

Nehmen wir das Beispiel der Anbieter von binären Optionen, die ihren Sitz auf Zypern haben. Auf Nachfragen geben sie an, dass die Regulierung ihrer Handelsgeschäfte durch die zypriotische Aufsichtsbehörde CySEC erfolgen würde. Inwieweit hier tatsächlich eine Regulierung im ausreichenden Maße stattfindet, ist für den Anleger nicht nachzuvollziehen. Die zypriotische Finanzaufsicht gilt als zahnloser Löwe, der Einlagensicherungsfonds für Investmentfirmen als zinsloses Konstrukt, das unseres Wissens nach noch nie eine Entschädigung geleistet hat.

Immerhin: auf Druck der französischen Regulierungsbehörde AMF hat CySEC einige Anbieter wie Anyoption, EZ Trader, Banc de Binary und Buzzrade sanktioniert. Seitdem die französische Finanzaufsicht eine schwarze Liste von nicht regulierten Brokern veröffentlichte, für eine Verschärfung der Bestimmung und ein Werbeverbot auf europäischer Ebene kämpft, hat auch die europäische Finanzaufsichtsbehörde ESMA eine Warnung vor den Produkten nicht regulierter Händler herausgegeben.

Dabei wird dem Anleger im Verkaufsgespräch oftmals nicht klar dargelegt, dass er die binären Optionen nicht an den Börsen selbst handelt, sondern dass sein Verlust der Gewinn des Brokers ist. Aus unserer Sicht ist allein dieser Umstand der Falschberatung ausreichend, um zu erreichen, dass die getätigten Geschäfte rückabgewickelt werden müssen und der Broker die entstandenen Verluste erstatten muss.

Einige der Privatanleger, die nun in unserer Kanzlei Unterstützung suchen, berichten, dass sie ihr Geld in binäre Optionen steckten, weil für diese Alle-oder-nichts-Wetten kein Wissen über die Funktion und Abläufe der Börse notwendig ist. Sie erhofften sich einen fairen Handel und natürlich auch Gewinne. Nun haben sie das Gefühl, Betrügern aufgesessen zu sein.

Wir tun alles dafür, dafür Beweise zu finden und unseren Mandanten dabei zu helfen, diese unlauteren Geschäfte rückabgewickelt und möglichst viel zurückerstattet bekommen – am liebsten durch eine außergerichtliche Einigung.

Was macht das Modell so verdächtig?

Zum einen wird der Anleger von manchen Händlern durch massives Telefonmarketing, E-Mails und auch Skypeanrufe dazu gebracht, hohe Geldbeträge zu investieren. Im Falle eines Gewinnes jedoch warten die Anleger nicht selten vergeblich auf eine Auszahlung und ihr Ansprechpartner stellt sich taub.

Recherchen haben auch gezeigt, dass angebliche Erfahrungsberichte in Internetforen, auf Bewertungsportalen oder auf den Plattformen der Händler wenig glaubwürdig sind. Die Verwendung von Profilfotos aus Bilddatenbanken bestärkt den Verdacht, dass hier keine echten Anleger berichten.

Falsche Informationen, Fake-Profile bei den Bewertungen und nicht zuletzt die Aufforderung des FBI, dass sich Geschädigte für weltweite Ermittlungen melden sollen, sollten spätestens jetzt Anleger hellhörig werden lassen, die durch das Wetten auf binäre Optionen Geld verloren haben oder gar mit dem Gedanken spielen, auf binäre Optionen zu setzen.

Was können geschädigte Anleger tun?

Erstes Ziel muss sein, zu erreichen, dass ein Gerichtsstand in Deutschland begründet werden kann. Oftmals betreiben die Anbieter deutsche Niederlassungen, um ihre Produkte zu bewerben. Im Einzelfall ist also nachzuweisen, dass die Verkaufsgespräche per E-Mail, Telefon oder Skype vom deutschen Standort getätigt wurden.

Es zeigt sich, dass die Anbieter der binären Optionen sich kaum noch gegen die Rückabwicklung sträuben, wenn dargelegt werden kann, dass im Falle einer Klage ein deutsches Gericht zuständig ist. Kann dem Anbieter nicht nur die Falschberatung vorgeworfen, sondern auch bewiesen werden, bestehen die besten Chancen, Einlagen zurückerstattet zu bekommen.

Die mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf sind als Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren darin, Falschberatungen aufzudecken und zu beweisen. Die Kanzlei zählt laut Ranking des Handelsblatts in Zusammenarbeit mit dem US-Verlag "Best Lawyer" zu den "Besten Anwälten 2016 und 2017 Deutschlands" im Bereich "Kapitalmarktrecht".

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um eine individuelle Beurteilung für Ihren Fall zu bekommen. Betroffenen Anlegern steht das erfahrene Team aus insgesamt 8 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung.

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