Was ändert sich im Energie- und Stromsteuer-Gesetz 2018?

Am 2.Juni 2017 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit kann das neue Energie- und Stromsteuergesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sofern bis dahin die Regelungen mit der EU-Kommission hinreichend geklärt werden.

Veränderungen für KWK-Anlagenbetreiber
Das neue Energie- und Stromsteuergesetz enthält einige Änderungen, die auch für KWK-Anlagenbetreiber wichtig sind. Hierzu gehört u. a. die Anrechenbarkeit von Investitionsbeihilfen bei der Rückerstattung der Energiesteuern.
Aber auch die neuen Melde- und Berichtspflichten im Rahmen der Energiesteuer-Transparenzverordnung sollten KWK-Anlagenbetreiber bekannt sein.

Vortrag und Diskussion im Rahmen der KWK 2017
Im Rahmen des diesjährigen KWK-Kongresses am 10./11. Oktober 2017 in Dresden wird Niko Liebheit von der Sozietät Becker Büttner Held am 11. Oktober 2017 praxisnah auf die Veränderungen für KWK-Anlagenbetreiber eingehen. Herr Liebheit realisiert auch ganztägige Intensivseminare zu energie- und stromsteuerlichen Themen für BHKW-Consult.

Intensivseminar und Workshop
Ein solches Intensivseminar über die Bestimmungen des Energie- und Stromsteuer-Gesetzes findet am 12. September 2017 in Berlin statt. Für dieses Seminar stehen aber nur noch zwei freie Plätze zur Verfügung.
Im Dezember 2017 und Januar 2018 finden zweitägige Workshops zu den "Rechtliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis" statt. Im Rahmen dieser Workshops wird das Energie- und Stromsteuergesetz ebenfalls in mehreren Vorträgen praxisnah und sehr ausführlich behandelt.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Ab Ende 2017 wird eine BHKW-Datenbank mit komfortabler Suchfunktion auf der Seite BHKW-Beispiele.de (http://www.bhkw-beispiele.de) online sein.
Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Ines Kneipp
Rechnungen, Konferenzen und Seminare
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Annekatrin Rolle
Internetseiten, Marketing, Grafiken
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
E-Mail: annekatrin.rolle@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.