Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche die zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und damit die Einführung einer Verpflich-tung aller Unternehmen, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten, beschlossen. Danach müssen alle Unternehmen ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal pro Woche ein Testangebot machen. Gemäß § 5 Abs. 2 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind darüber hinaus bestimmten Read more about Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung[…]