GIN-Expertenwissen für den TÜV
Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und […]
Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und […]
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