Corint Media begrüßt wegweisende ZAK-Bescheide zu KI-Angeboten von Google und Perplexity

Corint Media begrüßt die wegweisenden Bescheide der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) zu den KI-Angeboten von Google und Perplexity. Die ZAK stellt damit klar, dass sie sich für die Regulierung von internationalen Plattformen zuständig sieht und deutsches Medienrecht auch auf KI-Suchmaschinen und KI-Chatbots Anwendung findet.

Dazu erklärt Dr. Christine Jury-Fischer, Geschäftsführerin von Corint Media: „Die Entscheidung ist ein wichtiges regulatorisches Signal. KI-Angebote globaler Plattformen bewegen sich nicht außerhalb des geltenden Medienrechts. Wer mit KI-Antworten journalistische Inhalte zurückdrängt und über deren Auffindbarkeit entscheidet, muss sich an den Vorgaben zu Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Vielfaltssicherung messen lassen. Werden journalistische Angebote verdrängt, ohne dass ihre Sichtbarkeit und Refinanzierung gesichert sind, gerät am Ende die Medienvielfalt selbst unter Druck. Entscheidend ist nun die konsequente Durchsetzung der Vorgaben.“

Die Pressemitteilung der ZAK finden Sie hier.

Über die Corint Media GmbH

Corint Media ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie. Es vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater Fernseh- und Radiosender sowie von zahlreichen Presseverlegern.

Zu den von Corint Media vertretenen Medienunternehmen zählen TV-Sender wie Sat.1, ProSieben, RTL, WELT, SPORT1, CNBC, Eurosport, VOX und CNN, Radiosender wie ANTENNE BAYERN, radio ffn, Klassik Radio, JazzRadio, Radio Hamburg, Hit Radio FFH, RADIO PSR, R.SH, RPR1 und RTL RADIO, sowie Presseverleger wie die Rheinische Post Mediengruppe, die Mediengruppe Pressedruck, die Verlagsgesellschaft Madsack, der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag, die Cl. Attenkofer’sche Buch- und Kunstdruckerei Verlagsbuchhandlung Straubing, der Evangelische Presseverband Norddeutschland und der Badische Verlag.

Corint Media ist eine von 14 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und steht unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

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