Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an die OYAK ANKER Bank GmbH

Gemäß den regulatorischen Anforderungen für das Bankwesen in der Bundesrepublik Deutschland hat jede Bank mindestens 2 Geschäftsleiter zu beschäftigen, um das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten. Als OYAK ANKER Bank GmbH halten wir uns an diese Anforderung.

Nachdem einer von unseren Geschäftsleitern unerwartet ausgeschieden ist, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Kreditwesengesetzes KWG die Herausgabe von Großkrediten durch unsere Bank eingeschränkt. Unsere Bank vergibt seit dem Ausscheiden des zweiten Geschäftsleiters auch keine Großkredite gemäß KWG. Diese Maßnahme bezieht sich nur auf Firmenkundenkredite ab einer Höhe von 9.999.521, 00 € und wird nach der Ernennung eines zweiten Geschäftsleiters aufgehoben.

Wir befinden uns weiterhin im Prozess der Bestellung eines zweiten Geschäftsleiters. Dieser Umstand hat keinerlei negative Auswirkungen auf die finanziellen Abläufe unserer Bank. Auch unsere Einlagen- und Kreditgeschäfte im Privatkundenbereich werden uneingeschränkt weitergeführt.

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